Abruf von Erweiterungsmodulen im Bereich Personalmanagement
Bekanntgabe vergebener Aufträge
Dokument-ID: 135622-00
Fragen im Vorfeld
Richtlinie 2014/24/EU
Anzahl der Aufträge in Abschnitt V: Auftragsvergabe: 1
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1 Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Amt der Burgenländischen Landesregierung
Nationale Identifikationsnummer: 0
Postanschrift: Europaplatz 1
Ort: Eisenstadt
NUTS-Code: AT11
Postleitzahl: 7000
Österreich
Kontaktstelle(n): Telefon:
E-Mail: michael.kuzmich@bgld.gv.at
Fax:
Internet-Adresse(n)
Hauptadresse: www.burgenland.at
Adresse des Beschafferprofils:
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung: nein
I.2 Gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben: nein
I.4 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere
Bundesland
I.5 Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1 Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Auftrags: Abruf von Erweiterungsmodulen im Bereich Personalmanagement
Referenznummer der Bekanntmachung: A1/A.20392-10003-1-4
CPV-Code Hauptteil: 48400000
CPV-Code Zusatzteil:
Art des Auftrags: Lieferauftrag
Kurze Beschreibung:
Abruf von Erweiterungsmodulen der SAGE GmbH in den Bereichen Bewerbermanagement, Bildung und Zeitmanagement
II.1.6 Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7 Gesamtwert der Beschaffung
Wert: 233 947.00
EUR
Abschnitt II.2: Beschreibung
II.2 Beschreibung
II.2.2 Weitere(r) CPV-Code(s)
CPV-Code Hauptteil:
CPV-Code Zusatzteil:
II.2.3 Erfüllungsort
NUTS-Code: AT11
Hauptort der Ausführung:
II.2.4 Beschreibung der Beschaffung
Implementierung der Module „Sage DPW Bewerber“, „Sage DPW Bewerber inkl. Jobportal“, „SAGEDPW Bildung“, „Sage DPW Zeit Web“, „Sage DPW Single-Sign-On“ sowie „Sage DPW Mobil“
II.2.5 Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium: nein
Preis
II.2.11 Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13 Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14 Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Aktuelles Verfahren
IV.1 Beschreibung
Verfahrensart: Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
IV.1.3 Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung: nein
IV.1.6 Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.1.8 Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2 Verwaltungsangaben
IV.2.1 Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 240-631466
IV.2.9 Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Anhang D1 – Allgemeine Aufträge
Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. S)
: Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß Artikel 32 der Richtlinie 2014/24/EU
Annex D1.1 Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß Artikel 32 der Richtlinie 2014/24/EU
Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an: nein
Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt: nein
Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden: ja
: aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen: nein
Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt: nein
Lieferung von Waren, die an einer Warenbörse notiert und gekauft werden: nein
Beschaffung der Waren zu besonders vorteilhaften Bedingungen: nein
Annex D1.3 Erläuterung
Bitte erläutern Sie in einer klaren und leicht verständlichen Form unter Angabe der entsprechenden Tatsachen und gegebenenfalls der rechtlichen Schlussfolgerungen im Einklang mit der Richtlinie, warum die Vergabe des Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union rechtmäßig ist: (max. 500 Wörter):
Nach Bewertung der vorgelegten Angebote und unter Berücksichtigung der Ausgangssituation kam für die Erweiterung nur die Sage GmbH in Frage: • Die Sage GmbH verfügt über ein langjähriges und tiefes Wissen der Prozesse und Abläufe der Abteilung 1 – Personal. Die bereits implementierten Funktionsmodule stellen die Basis für die geplante Erweiterung dar und können bei einem Anbieterwechsel nicht weiter verwendet werden, da diese im ausschließlichen Eigentum der Sage GmbH stehen. Die Erweiterungsmodule würden sich in den bestehenden Systemaufbau (Betrieb im EBRZ und Serveradministration durch die Landes-IT) nahtlos integrieren. • Im Rahmen derErweiterung könnte auf die Basisdaten der bestehenden Module zurück gegriffen werden. • Die Erweiterungen unterstützen gängige e-Government Standards, wie den Portalverbund, weshalb die Benutzer- und Rechteverwaltung in bestehende IT-Sicherheitsprozesse integriert werden kann. Ein Wechsel zu einem anderen Anbieter würde einen unverhältnismäßig hohen Aufwand in personeller und finanzieller Hinsicht bedingen – nicht zuletzt würde die derzeitige Systemlandschaft obsolet. Aus Sicht der Abteilung 1 – Personal und der Stabsabteilung IT wäre die Vergabe an die Sage GmbH die fachlich und wirtschaftlich einzig vernünftige Lösung. Vergaberechtlich stellt sich die Situation dahingehend dar, dass die gegenständliche Beauftragung von der Ausnahmebestimmung gemäß § 37 Abs. 1 Z 3 lit. b BVergG umfasst ist, wonach “Dienstleistungsaufträge im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung vergeben werden können, wenn (...) die Dienstleistung nur von einem bestimmten Unternehmer erbracht werden kann, weil (...) b) die Dienstleistung aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten, wie etwa der Rechte am geistigen Eigentum, nur von einem bestimmten Unternehmer erbracht werden kann, und es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Anforderungen des Vergabeverfahrens ist.” Gemäß Information des Auftragnehmers ist die Sage GmbH Eigentümerin der in der Abteilung 1 - Personal des Landes Burgenland im Einsatz befindlichen Basissoftware bzw. Erweiterungsmodule Zeitadministration, Abwesenheitsevidenz sowie elektronisches Dienstreisemanagement. Die Sage GmbH besitzt die ausschließlichen Verfügungs- und Nutzungsrechte daran. Eine vernünftige Alternativ- oder Ersatzlösung besteht – wie bereits ausführlich erläutert – nicht. Demgemäß soll eine freiwillige Bekanntmachung auf Unionsebene gem. § 58 BvergG mit anschließender Einhaltung einer zehntägigen Stillhaltefrist vor der Zuschlagserteilung geschalten werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe
Auftrags-Nr.:
Los-Nr.:
Bezeichnung des Auftrags:
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2 Auftragsvergabe
V.2.1 Tag des Vertragsabschlusses
Tag des Vertragsabschlusses: 14.12.2021
V.2.2 Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten:
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten:
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote:
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3 Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Sage GmbH
Nationale Identifikationsnummer: 9110015436082
Postanschrift: Stella-Klein-Löw Weg 15
Ort: Wien
NUTS-Code: AT1
Postleitzahl: 1200
Österreich
Telefon:
E-Mail: info@sage.at
Fax:
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4 Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 233 947.00Gesamtwert des Auftrags/Loses: 233 947.00
EUR
V.2.5 Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden: nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3 Zusätzliche Angaben
VI.4 Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1 Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsgericht Burgenland
Postanschrift: Europaplatz 1
Ort: Eisenstadt
Postleitzahl: 7000
Österreich
Telefon:
E-Mail: verwaltungsgericht@lvwg-bgld.gv.at
Fax:
Internet-Adresse:
VI.4.2 Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren:
VI.4.3 Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
VI.4.4 Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt:
VI.5 Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
Tag: 15.09.2022
Dokument-ID: 135622-00
Fragen im Vorfeld
Richtlinie 2014/24/EU
Anzahl der Aufträge in Abschnitt V: Auftragsvergabe: 1
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1 Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Amt der Burgenländischen Landesregierung
Nationale Identifikationsnummer: 0
Postanschrift: Europaplatz 1
Ort: Eisenstadt
NUTS-Code: AT11
Postleitzahl: 7000
Österreich
Kontaktstelle(n): Telefon:
E-Mail: michael.kuzmich@bgld.gv.at
Fax:
Internet-Adresse(n)
Hauptadresse: www.burgenland.at
Adresse des Beschafferprofils:
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung: nein
I.2 Gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben: nein
I.4 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere
Bundesland
I.5 Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1 Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Auftrags: Abruf von Erweiterungsmodulen im Bereich Personalmanagement
Referenznummer der Bekanntmachung: A1/A.20392-10003-1-4
CPV-Code Hauptteil: 48400000
CPV-Code Zusatzteil:
Art des Auftrags: Lieferauftrag
Kurze Beschreibung:
Abruf von Erweiterungsmodulen der SAGE GmbH in den Bereichen Bewerbermanagement, Bildung und Zeitmanagement
II.1.6 Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7 Gesamtwert der Beschaffung
Wert: 233 947.00
EUR
Abschnitt II.2: Beschreibung
II.2 Beschreibung
II.2.2 Weitere(r) CPV-Code(s)
CPV-Code Hauptteil:
CPV-Code Zusatzteil:
II.2.3 Erfüllungsort
NUTS-Code: AT11
Hauptort der Ausführung:
II.2.4 Beschreibung der Beschaffung
Implementierung der Module „Sage DPW Bewerber“, „Sage DPW Bewerber inkl. Jobportal“, „SAGEDPW Bildung“, „Sage DPW Zeit Web“, „Sage DPW Single-Sign-On“ sowie „Sage DPW Mobil“
II.2.5 Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium: nein
Preis
II.2.11 Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13 Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14 Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Aktuelles Verfahren
IV.1 Beschreibung
Verfahrensart: Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
IV.1.3 Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung: nein
IV.1.6 Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.1.8 Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2 Verwaltungsangaben
IV.2.1 Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 240-631466
IV.2.9 Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Anhang D1 – Allgemeine Aufträge
Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. S)
: Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß Artikel 32 der Richtlinie 2014/24/EU
Annex D1.1 Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß Artikel 32 der Richtlinie 2014/24/EU
Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an: nein
Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt: nein
Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden: ja
: aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen: nein
Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt: nein
Lieferung von Waren, die an einer Warenbörse notiert und gekauft werden: nein
Beschaffung der Waren zu besonders vorteilhaften Bedingungen: nein
Annex D1.3 Erläuterung
Bitte erläutern Sie in einer klaren und leicht verständlichen Form unter Angabe der entsprechenden Tatsachen und gegebenenfalls der rechtlichen Schlussfolgerungen im Einklang mit der Richtlinie, warum die Vergabe des Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union rechtmäßig ist: (max. 500 Wörter):
Nach Bewertung der vorgelegten Angebote und unter Berücksichtigung der Ausgangssituation kam für die Erweiterung nur die Sage GmbH in Frage: • Die Sage GmbH verfügt über ein langjähriges und tiefes Wissen der Prozesse und Abläufe der Abteilung 1 – Personal. Die bereits implementierten Funktionsmodule stellen die Basis für die geplante Erweiterung dar und können bei einem Anbieterwechsel nicht weiter verwendet werden, da diese im ausschließlichen Eigentum der Sage GmbH stehen. Die Erweiterungsmodule würden sich in den bestehenden Systemaufbau (Betrieb im EBRZ und Serveradministration durch die Landes-IT) nahtlos integrieren. • Im Rahmen derErweiterung könnte auf die Basisdaten der bestehenden Module zurück gegriffen werden. • Die Erweiterungen unterstützen gängige e-Government Standards, wie den Portalverbund, weshalb die Benutzer- und Rechteverwaltung in bestehende IT-Sicherheitsprozesse integriert werden kann. Ein Wechsel zu einem anderen Anbieter würde einen unverhältnismäßig hohen Aufwand in personeller und finanzieller Hinsicht bedingen – nicht zuletzt würde die derzeitige Systemlandschaft obsolet. Aus Sicht der Abteilung 1 – Personal und der Stabsabteilung IT wäre die Vergabe an die Sage GmbH die fachlich und wirtschaftlich einzig vernünftige Lösung. Vergaberechtlich stellt sich die Situation dahingehend dar, dass die gegenständliche Beauftragung von der Ausnahmebestimmung gemäß § 37 Abs. 1 Z 3 lit. b BVergG umfasst ist, wonach “Dienstleistungsaufträge im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung vergeben werden können, wenn (...) die Dienstleistung nur von einem bestimmten Unternehmer erbracht werden kann, weil (...) b) die Dienstleistung aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten, wie etwa der Rechte am geistigen Eigentum, nur von einem bestimmten Unternehmer erbracht werden kann, und es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Anforderungen des Vergabeverfahrens ist.” Gemäß Information des Auftragnehmers ist die Sage GmbH Eigentümerin der in der Abteilung 1 - Personal des Landes Burgenland im Einsatz befindlichen Basissoftware bzw. Erweiterungsmodule Zeitadministration, Abwesenheitsevidenz sowie elektronisches Dienstreisemanagement. Die Sage GmbH besitzt die ausschließlichen Verfügungs- und Nutzungsrechte daran. Eine vernünftige Alternativ- oder Ersatzlösung besteht – wie bereits ausführlich erläutert – nicht. Demgemäß soll eine freiwillige Bekanntmachung auf Unionsebene gem. § 58 BvergG mit anschließender Einhaltung einer zehntägigen Stillhaltefrist vor der Zuschlagserteilung geschalten werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe
Auftrags-Nr.:
Los-Nr.:
Bezeichnung des Auftrags:
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2 Auftragsvergabe
V.2.1 Tag des Vertragsabschlusses
Tag des Vertragsabschlusses: 14.12.2021
V.2.2 Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten:
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten:
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote:
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3 Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Sage GmbH
Nationale Identifikationsnummer: 9110015436082
Postanschrift: Stella-Klein-Löw Weg 15
Ort: Wien
NUTS-Code: AT1
Postleitzahl: 1200
Österreich
Telefon:
E-Mail: info@sage.at
Fax:
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4 Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 233 947.00Gesamtwert des Auftrags/Loses: 233 947.00
EUR
V.2.5 Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden: nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3 Zusätzliche Angaben
VI.4 Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1 Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsgericht Burgenland
Postanschrift: Europaplatz 1
Ort: Eisenstadt
Postleitzahl: 7000
Österreich
Telefon:
E-Mail: verwaltungsgericht@lvwg-bgld.gv.at
Fax:
Internet-Adresse:
VI.4.2 Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren:
VI.4.3 Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
VI.4.4 Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt:
VI.5 Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
Tag: 15.09.2022