Brückenschlag zur Pension

Die Erhöhung des Pensionsantrittsalters ist nur noch eine Frage der Zeit. Die Bau-Sozialpartner haben die Angelegenheit selbst in die Hand genommen und eine Lösung für die Baubranche entwickelt. 
Initiator des Überbrückungsgeldes: Josef Muchitsch, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft Bau-Holz.
Initiator des Überbrückungsgeldes: Josef Muchitsch, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft Bau-Holz.

Anfang Juli wurde im Parlament für Bauarbeiter das Überbrückungs­modell beschlossen. Damit erhalten Bauarbeiter, die das 58. Lebensjahr vollendet haben und gesundheitlich beeinträchtigt, aber für die Schwerarbeitspension noch nicht alt genug sind, vorerst bis zu einem Jahr Überbrückungsgeld in Höhe des KV-Mindestlohns. Bundesinnungsmeis­ter Hans-Werner Frömmel und Gewerkschaftsvorsitzender Josef ­Muchitsch zu den Hintergründen.

Österreichische Bauzeitung: Wie lange wurde hinter den Kulissen schon an diesem Gesetzespaket gearbeitet? 

Muchitsch: Dem Beschluss ist ein jahrelanger Diskussionsprozess vorausgegangen. Unser Ziel war es immer, auch für Bauarbeiter Rahmenbedingungen zu schaffen, damit sie die Schwerarbeits­pension erreichen. Intensiviert wurden die Verhandlungen neuerlich 2011. Nur durch die vielen Gespräche der Bausozialpartner und das Aufbringen von gegenseitigem Verständnis für die unterschiedlichen Interessen in der Problematik ist es gelungen, im Zuge der KV-Verhandlungen im Februar 2013 hier vorweg auf Sozialpartnerebene eine Einigung zu erzielen. Es freut mich besonders, dass SPÖ, ÖVP, Grüne, BZÖ und Team Stronach dem Überbrückungsmodell am 4. Juli zugestimmt haben. Nur die FPÖ war gegen diesen sozialpolitischen Meilenstein.

Frömmel: Ich muss sagen, dass wir uns als Bundesinnung Bau in der Erstphase eher zurückgehalten haben, da wir seinerzeit beim Pensionskassenmodell von der Gewerkschaft keine Zustimmung erhalten haben. In den weiteren Verhandlungsrunden konnten wir uns jedoch annähern. Ich persönlich bin als verständnisvoller, sozialer Arbeitgeber auch der Meinung, dass für Mitarbeiter, die 43 Jahre schwerst für mich gearbeitet haben, eine gute Lösung gefunden werden muss. Deshalb habe ich mich für die Sache grundsätzlich verwendet. Aber das Wesentliche war natürlich, dass die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Unternehmen vertretbar sind.

Bauzeitung: Wer war der Initiator? 
Muchitsch: Die Initiative ging von unseren Betriebsräten aus. Hartnäckig, was verständlich ist, wurden neue Rahmenbedingungen zur Erreichung der Schwerarbeitspension eingefordert. Viele Bauarbeiter sind nämlich gesundheitlich nicht in der Lage, im Job bis zur Schwerarbeitspension durchzuhalten. Sie gehen nicht wie viele in anderen Berufsbranchen pumperlg’sund in Pension. Viele von ihnen beziehen eine Invaliditätspension oder werden zwischen Arbeitslosigkeit und Krankenstand hin- und hergeschoben. Diese unannehmbare Situation ist ab nun Geschichte. Die Bausozialarbeitgeber haben dies am Ende auch in ihren Reihen mehrheitlich akzeptiert. 

Bauzeitung: Sind Sie mit dem Ergebnis der Verhandlungen zufrieden, oder gibt es Punkte, an denen Sie sich mehr Entgegenkommen vonseiten der Politik und Sozialpartner gewünscht hätten? 

Frömmel: Die „richtigen“ Verhandlungen haben mehr als ein halbes Jahr gedauert, und ich denke, die gefundene Lösung ist optimal. Das Überbrückungsgeld ist auch in Verbindung mit dem KV-Abschluss 2014 zu sehen, der etwas niedriger ausgefallen ist. 

Muchitsch: Natürlich wünscht man sich als Verhandlungsleiter immer mehr – zum Beispiel eine höhere Kofinanzierung durch die Arbeitgeber. Ich stehe aber trotzdem dazu, dass es bei dem vorliegenden Modell nichts zum „Schlechtreden“ gibt. Es ist ein sozialpolitischer Meilenstein! 

Bauzeitung: Die Entscheidung für das Überbrückungsgeld hat auch innerhalb der Sozialpartner nicht nur Zustimmung erhalten. Hohe Kosten für Unternehmen, Vor­ruhestandslösung, Verstärkung des Fachkräftemangels waren u. a. die Befürchtungen. Wie konnten Sie diese entkräften?

Frömmel: Einzelne Vertreter der Landesinnungen waren bzw. sind der Meinung, dass es die Aufgabe staatlicher Institutionen und nicht der Sozialpartner sei, ein Überbrückungsmodell zu entwickeln. Die wirtschaftliche Vertretbarkeit des Konzepts wurde jedoch auch von den Gegnern für ausgewogen und gut befunden.

Muchitsch: Selbstverständlich gab es auch in unseren Reihen Vorbehalte bezüglich der Finanzierung. Uns als Gewerkschaft war es dennoch von Beginn an klar, dass es zu einer Kofinanzierung vonseiten der Arbeitnehmer und des Bundes neben den Arbeitgeberbeiträgen kommen muss. Daher haben wir uns im Zuge der Verhandlungen darauf geeinigt, über die Lohnnebenkostensenkung auf Arbeitnehmerseite einen Beitrag zu leisten. 
Mit dem Einfrieren, sprich der Nichterhöhung des Urlaubszuschusses und des Weihnachtsgeldes für zwei Jahre sowie der Reduzierung des Überstundenzuschlags von 65 auf 60 Prozent haben wir einen maßgeblichen Beitrag dazu geleistet. Das stärkste Proargument war die Erweiterung der Schwerarbeitsverordnung, dass Buag-Zeiten automatisch Schwerarbeitszeiten sind. 

Bauzeitung: Sozialminister Hundstorfer begrüßt diese Regelung, da „dieses Modell Arbeitslosigkeit verhindert und dem Staat Geld erspart“. Ist es nicht nur eine „Verschiebung“ der Arbeitslosen- bzw. Frühpensionszahlen? 

Frömmel: Nein! Der Bauarbeiter, der das Überbrückungsgeld in Anspruch nimmt, bleibt in einem Arbeitsverhältnis – in sozialversicherungstechnischer Hinsicht – und zahlt für sein Einkommen Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge. Erst mit seinem 60. Lebensalter tritt er die Schwerarbeiterpension an. Damit heben wir das Pensionsantritts­alter und verhindern Arbeitslosigkeit. 
Bei diesem Modell gewinnen alle: die Arbeitnehmer, weil sie später eine höher dotierte ASVG-Pension bekommen.

Das Finanzministerium und die Sozialversicherung erhalten länger Beiträge, und der Arbeitgeber kann seine wohlverdienten, nicht mehr voll arbeitsfähigen Mitarbeiter in einer guten Lösung der Pension zuführen. Die Angst, dass gesunde Arbeiter Überbrückungsgeld beziehen und in dieser Zeit zum Pfuschen beginnen, ist auch unbegründet, denn es wurde eine Sperrklausel vereinbart. Wer beim Pfuschen erwischt wird, verliert nicht nur das Überbrückungsgeld, sondern muss auch das bisher erhaltene Geld zurückzahlen. 

Muchitsch: Ich bin außerdem überzeugt, dass durch den Bonus (Anmerkung der Redaktion: 35 Prozent des Gesamtanspruchs auf das Überbrückungsgeld für Arbeitnehmer und 20 Prozent für Arbeit­geber) bei Nichtinanspruchnahme des Überbrückungsgeldes Motivation erzeugt wird, länger in Beschäftigung zu bleiben, wenn es den Beschäftigten gesundheitlich möglich ist. 

Bauzeitung: Wie viele Beschäftigte haben Anspruch auf das Überbrückungsgeld, und wie viele werden es Ihrer Schätzung nach in Anspruch nehmen?

Muchitsch: Laut gemeinsamen Schätzungen werden rund 1.700 Bauarbeiter jährlich die Anspruchsvoraussetzungen erreichen. Ziel ist es aber nach wie vor, dass es der überwiegende Teil der Bauarbeiter auch nach 43 Versicherungsjahren gesundheitlich schafft, in Beschäftigung zu bleiben, und er dafür einen Bonus von rund 700 Euro monatlich erhält. 

Frömmel: Das Modell ist so gerechnet, dass in die nächsten acht bis neun Jahren auf keinen Fall eine andere ­Dotierung notwendig sein wird.

Bauzeitung: Ab 2017 wird die finanzielle Unterstützung nur noch nach Reha-Maßnahmen zuerkannt. Warum nicht gleich diese Verschärfung? 

Muchitsch: Ganz einfach deshalb, weil es uns bis dato gemeinsam nicht gelungen ist, eine effiziente, klare und brauchbare Regelung für eine Reha-Maßnahme zu schaffen, die als Bewertung herangezogen werden soll und auch von allen Seiten akzeptiert wird. Ich gehe jedoch davon aus, dass wir dieses Modell in nächster Zeit bei der einen oder anderen Buag-Novelle im beiderseitigen Einvernehmen weiterentwickeln werden. 

Bauzeitung: Was kostet das Überbrückungsgeld die Unternehmen und Arbeitnehmer in realen Zahlen? 

Frömmel: Durch Reduzierung der Zuschlagsfaktoren beim Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und Überstunden bzw. durch einen reduzierten KV-Abschluss und durch Umwidmungen des Urlaubsverfalls der Buak sowie einen Zuschuss der Pensionsversicherungsanstalt in der Höhe der Auflösungsabgaben (Anm. d. Red.: 113 Euro pro Kündigung) ergeben sich effektive Kosten für den Arbeitgeber von durchschnittlich 0,09 pro Stunde. In absoluten Zahlen beläuft sich der Arbeitgeberanteil auf ca. zwölf Millionen Euro – das sind in etwa zehn Prozent der Gesamtsumme.

Muchitsch: Die insgesamt 67.000 Beschäftigten im Baugewerbe, 22.500 in der Bauindustrie, 31.800 im Baunebengewerbe sowie 9.200 in öffentlichen bzw. anderen Buag-Bereichen leisten mit einem 60-prozentigen Anteil den überwiegenden Beitrag zur Finanzierung. Letztendlich erhalten sie aber ein Mehrfaches des Volumens zurück, sofern sie das Überbrückungsgeld bzw. den Bonus in Anspruch nehmen. Zusätzlich erreichen sie eine höhere Pension aufgrund längerer Beitragszeiten.
Mit der Pensionsversicherungsanstalt wurde eine maximale Kofinanzierung von 13 Millionen Euro jährlich vereinbart, sofern 1.700 Bauarbeiter das Überbrückungsgeld bzw. den Bonus in Anspruch nehmen. 

Bauzeitung: Welche Reaktionen gab es auf diesen Beschluss? 

Frömmel: Vonseiten der Unternehmer gab es bis jetzt eigentlich kaum Reaktionen – wir haben aber auch gerade erst angefangen, unsere Mitglieder zu informieren. 
Ein Grund für die ausbleibenden Reaktionen könnte auch sein, dass wir das Konzept zweistufig aufgesetzt haben. Wir beginnen Anfang 2014 mit den Einzahlungen, damit wir beim Start des Überbrückungsgeldes 2015 bereits ein finanzielles Polster haben. Die Abgaben sind in der Übergangsphase reduziert, sodass es sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber nahezu kaum spürbar sein wird. 

Muchitsch: Die Reaktionen sind durchwegs positiv. Vor allem die Regelung, dass alle Buag-Arbeitnehmer nun automatisch Schwerarbeiter sind, sofern sie die Anspruchsvoraussetzungen für die Schwerarbeitspension erreichen, hat großen Beifall ausgelöst.

Bauzeitung: Mit diesem Modell sind die Bau-Sozialpartner Vorreiter. Sehen Sie Möglichkeiten, dieses Modell auf andere Branchen umzulegen?

Frömmel: Dieses Modell ist nur realisierbar, da wir es über die Bauarbeiter-Urlaubskasse abwickeln können. Ob dieses Modell auch für andere Branchen anwendbar ist, kann ich nicht beurteilen, und es ist auch nicht meine Aufgabe. 

Muchitsch: Es war ein Riesenerfolg, alle Kollektivvertragsbereiche, die dem Buag unterliegen, hier mit an Bord zu bringen. Das bedeutet, es gibt keinen Unterschied zwischen dem klassischen Bauarbeiter, Steinmetz, Fliesenleger, Zimmerer, Gerüstbauer, Dachdecker, Wildbachverbauer usw. Eine Baustelle, verschiedene Bau- und Holzberufe – und alle haben die gleichen Ansprüche.

Frömmel: In der Bauwirtschaft wird von Sozialpartnerschaft nicht bloß geredet, sie wird gelebt.

Überbrückungsgeld

Mit dem Überbrückungsgeld soll die Zahl der Invaliditätspensionen bei den Bauarbeitern deutlich reduziert werden. Dieses Überbrückungsgeld soll in einem ersten Schritt für zwölf Monate gewährt werden. Auf Antrag der Kollektivvertragspartner ist es möglich, dieses Überbrückungsgeld auf 24 Monate auszudehnen.

Mehr Informationen zu diesem Thema gibt es unter www.bautv.or.at

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