Isolierung Freitreppe BA11, Rathausplatz 1, Freitreppe

Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung
Dokument-ID: 170144-00

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber


I.1  Name und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Magistrat der Stadt Wien - Magistratsabteilung 34
Nationale Identifikationsnummer: 9110020115897
Name der Dienststelle: Bau- und Gebäudemanagement
Postanschrift: Muthgasse 62
Ort: Wien
NUTS-Code: AT130
Postleitzahl: 1190
Österreich
Kontaktstelle(n): Magistratsabteilung 34
Telefon: +431 400034671
E-Mail: vergabe@ma34.wien.gv.at
Fax: +431 4000998034

Internet-Adresse

Hauptadresse: https://www.wien.gv.at
Adresse des Beschafferprofils:
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
URL für weitere Informationen: https://www.wien.gv.at/Vergabeportal/Detail/170144

Weitere Auskünfte erteilen/erteilt

die oben genannten Kontaktstellen

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

elektronisch via https://www.wien.gv.at/Vergabeportal/Detail/170144

Abschnitt II: Gegenstand

Bezeichnung des Auftrags (Vorhaben und Erfüllungsort): Isolierung Freitreppe BA11, Rathausplatz 1, Freitreppe
Referenznummer/Geschäftszahl: MA 34-ID-DIO-1256555-2023
CPV-Code Hauptteil: 45210000
CPV-Code Zusatzteil:
Art des Auftrags: Bauauftrag
Gegenstand der Leistung:
siehe Ausschreibungsunterlagen

II.2.3  Erfüllungsort

NUTS-Code: AT130
Hauptort der Ausführung:
Rathausplatz 1, Freitreppe

II.2.12  Leistungsfrist

Leistungsfrist
Voraussichtlicher Leistungsbeginn: 12. Februar 2024 Leistungsfrist: 30AT gemäß Bauzeitplan für Baulos BA11 einschließlich bauseits bedingter Unterbrechungen Gesamtfertigstellungstermin: 5. August 2024

Abschnitt IV: Aktuelles Verfahren


IV.2  Verwaltungsangaben


IV.2.1  Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Preisauskünfte oder Teilnahmeanträge

Tag: 18.01.2024
Ortszeit: 13:00

IV.2.2  Auskunft bis

Tag: 12.01.2024

Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3  Zusätzliche Angaben

Bieter*innen dürfen an der Angebotsverhandlung nicht teilnehmen. Gleichhaltung: Auf das allfällige Erfordernis einer behördlichen Entscheidung für die Zulässigkeit der Ausübung einer Tätigkeit in Österreich sowie auf die Verpflichtung gemäß § 21 Abs. 1 des Bundesvergabegesetzes 2018 wird ausdrücklich hingewiesen. §21 Abs.1 des Bundesvergabegesetzes 2018 verpflichtet Bewerber oder Bieter, die im Gebiet einer anderen Vertragspartei des EWR-Abkommens oder in der Schweiz ansässig sind und die für die Ausübung einer Tätigkeit in Österreich eine behördliche Entscheidung betreffend ihre Berufsqualifikation einholen müssen, ein darauf gerichtetes Verfahren möglichst umgehend, jedenfalls aber vor Ablauf der Angebotsfrist einzuleiten.Für reglementierte Gewerbe (§ 94 der Gewerbeordnung 1994) wird diesbezüglich auf die §§ 373a bis 373e der Gewerbeordnung 1994 hingewiesen.

VI.5  Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

Tag: 28.12.2023

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