Sanierung LFS Salzburg – Internat Elektroinstallationen

Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung
Dokument-ID: 172119-00

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber


I.1  Name und Adressen

Offizielle Bezeichnung: LANDESFEUERWEHRVERBAND SALZBURG
Nationale Identifikationsnummer: 9110002375004
Name der Dienststelle:
Postanschrift: Karolingerstrasse 30
Ort: SALZBURG
NUTS-Code: AT32
Postleitzahl: 5020
Österreich
Kontaktstelle(n):
Telefon: +43 662 828 122 0
E-Mail: post@lfv-sbg.at
Fax: +43 662 828 122 32

Internet-Adresse

Hauptadresse: https://www.lfv-sbg.at
Adresse des Beschafferprofils:
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
URL für weitere Informationen: https://landsalzburg.vergabeportal.at/Detail/172119

Weitere Auskünfte erteilen/erteilt

die oben genannten Kontaktstellen

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

elektronisch via https://landsalzburg.vergabeportal.at/Detail/172119

Abschnitt II: Gegenstand

Bezeichnung des Auftrags (Vorhaben und Erfüllungsort): Sanierung LFS Salzburg – Internat Elektroinstallationen
Referenznummer/Geschäftszahl: 10/2024
CPV-Code Hauptteil: 45315000
CPV-Code Zusatzteil:
Art des Auftrags: Bauauftrag
Gegenstand der Leistung:
Die geplanten Umbau- und Nutzungsänderungsmaßnahmen betreffen das Internatsgebäude des Landesfeuerwehrverbandes.

II.2.3  Erfüllungsort

NUTS-Code: AT323
Hauptort der Ausführung:
Salzburg Stadt

II.2.12  Leistungsfrist

Leistungsfrist
Siehe beiliegender Bauzeitplan

Abschnitt IV: Aktuelles Verfahren


IV.2  Verwaltungsangaben


IV.2.1  Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Preisauskünfte oder Teilnahmeanträge

Tag: 07.02.2024
Ortszeit: 10:00

IV.2.2  Auskunft bis

Tag: 07.02.2024

Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3  Zusätzliche Angaben

Der Auftraggeber behält sich vor, entwedera) nicht nach zu verhandeln, oderb) nur mit dem Bieter des besten Angebotes nach zu verhandeln, oderc) nur mit den Bietern der drei besten Angebote nach zu verhandeln. Die Wahl zwischen den Vorbehalten a), b) und c) steht dem Auftraggeber frei. Sollte von keinem der drei Vorbehalte Gebrauch gemacht werde, so wird mit allen Bietern nachverhandelt.

VI.5  Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

Tag: 25.01.2024

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