AUS23D043 - Meta Systems Upgrade
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dokument-ID: 171410-00
Fragen im Vorfeld
Richtlinie 2014/24/EU
Anzahl der Aufträge in Abschnitt V: Auftragsvergabe: 1
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1 Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Magistrat der Stadt Wien - Magistratsabteilung 01
Nationale Identifikationsnummer: 9110020116238
Postanschrift: Stadlauerstraße 54 und 56
Ort: Wien
NUTS-Code: AT13
Postleitzahl: 1220
Österreich
Kontaktstelle(n):
Telefon: +43 1400072125
E-Mail: ewald.prem@wien.gv.at
Fax:
Internet-Adresse
Hauptadresse: https://www.wien.gv.at/kontakte/ma01/
Adresse des Beschafferprofils:
I.4 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5 Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Bezeichnung des Auftrags: AUS23D043 - Meta Systems Upgrade
Referenznummer der Bekanntmachung: 1
CPV-Code Hauptteil: 48000000
CPV-Code Zusatzteil:
Art des Auftrags: Lieferauftrag
Kurze Beschreibung:
Softwareprodukte und verbundene Leistungen des Herstellers Meta Systems zur Erneuerung und Erweiterung der bestehenden MetaSystems Systemlandschaft im Bereich des Metaphasenfindersystems im AKH der Stadt Wien.
II.1.6 Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
Exakt
Wert ohne MwSt.: 160 000.00 EUR
Abschnitt II.2: Beschreibung
CPV-Code Hauptteil:
CPV-Code Zusatzteil:
II.2.3 Erfüllungsort
NUTS-Code: AT130
Hauptort der Ausführung:
II.2.4 Beschreibung der Beschaffung
Software des Herstellers Meta Systems für die Erneuerung bzw. Erweiterung der bestehenden MetaSystems Systems Softwarelandschaft.
Qualitätskriterium: nein
: Preis
II.2.11 Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13 Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Aktuelles Verfahren
IV.1 Beschreibung
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
IV.1.3 Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung: nein
IV.1.8 Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2 Verwaltungsangaben
IV.2.1 Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.:
Anhang D1 – Allgemeine Aufträge
Annex D1.1 Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß Artikel 32 der Richtlinie 2014/24/EU
Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an: nein
Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt: nein
Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden: ja
: nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen: nein
Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt: nein
Lieferung von Waren, die an einer Warenbörse notiert und gekauft werden: nein
Beschaffung der Dienstleistungen zu besonders günstigen Bedingungen: nein
Annex D1.3 Erläuterung
Bitte erläutern Sie in einer klaren und leicht verständlichen Form unter Angabe der entsprechenden Tatsachen und gegebenenfalls der rechtlichen Schlussfolgerungen im Einklang mit der Richtlinie, warum die Vergabe des Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union rechtmäßig ist: (max. 500 Wörter):
Die Firma MetaSystems Hard- und Software GmbH ist Hersteller der Software-Produkte Ikaros und Metafer und alleiniger Inhaber sämtlicher Immaterialgüterrechte jedweder Art, insbesondere Immaterialgüterrechte am Quellcode der Software. Somit hat kein anderes Unternehmen Zugang zum Quellcode.Die gegenständliche Leistung kann daher nur von der Firma MetaSystems Hard- und Software GmbH erbracht werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.:
Los-Nr.:
Bezeichnung des Auftrags:
V.2.1 Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe: 22.01.2024
V.2.2 Angaben zu den Angeboten
Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3 Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: MetaSystems Hard & Software GmbH
Nationale Identifikationsnummer: 9999999999
Postanschrift: Robert-Bosch-Straße 6
Ort: Altlußheim
NUTS-Code: DE1
Postleitzahl: 68804
Deutschland
Telefon:
E-Mail:
Fax:
Internet-Adresse:
Der Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4 Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der Konzession: 160 000.00
Exakt
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 160 000.00 EUR
V.2.5 Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag/Das Los/Die Konzession kann als Unterauftrag vergeben werden: nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.4.1 Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Verwaltungsgericht Wien
Postanschrift: Muthgasse 62
Ort: Wien
Postleitzahl: 1190
Österreich
Telefon: +43 1400038500
E-Mail: post@vgw.wien.gv.at
Fax: +43 140009938529
Internet-Adresse: https://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
VI.4.2 Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren: ja
Offizielle Bezeichnung: Wiener Schlichtungsstelle für Vergabeangelegenheiten
Postanschrift: Wipplingerstraße 6-8
Ort: Wien
Postleitzahl: 1010
Österreich
Telefon: +43 1400097117
E-Mail: post@ma63.wien.gv.at
Fax: +43 140009997115
Internet-Adresse: https://www.wien.gv.at/wirtschaft/auftraggeber-stadt/schlichtungsstelle
VI.4.3 Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
VI.4.4 Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt:
VI.5 Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
Tag: 22.01.2024
Dokument-ID: 171410-00
Fragen im Vorfeld
Richtlinie 2014/24/EU
Anzahl der Aufträge in Abschnitt V: Auftragsvergabe: 1
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1 Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Magistrat der Stadt Wien - Magistratsabteilung 01
Nationale Identifikationsnummer: 9110020116238
Postanschrift: Stadlauerstraße 54 und 56
Ort: Wien
NUTS-Code: AT13
Postleitzahl: 1220
Österreich
Kontaktstelle(n):
Telefon: +43 1400072125
E-Mail: ewald.prem@wien.gv.at
Fax:
Internet-Adresse
Hauptadresse: https://www.wien.gv.at/kontakte/ma01/
Adresse des Beschafferprofils:
I.4 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5 Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Bezeichnung des Auftrags: AUS23D043 - Meta Systems Upgrade
Referenznummer der Bekanntmachung: 1
CPV-Code Hauptteil: 48000000
CPV-Code Zusatzteil:
Art des Auftrags: Lieferauftrag
Kurze Beschreibung:
Softwareprodukte und verbundene Leistungen des Herstellers Meta Systems zur Erneuerung und Erweiterung der bestehenden MetaSystems Systemlandschaft im Bereich des Metaphasenfindersystems im AKH der Stadt Wien.
II.1.6 Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
Exakt
Wert ohne MwSt.: 160 000.00 EUR
Abschnitt II.2: Beschreibung
CPV-Code Hauptteil:
CPV-Code Zusatzteil:
II.2.3 Erfüllungsort
NUTS-Code: AT130
Hauptort der Ausführung:
II.2.4 Beschreibung der Beschaffung
Software des Herstellers Meta Systems für die Erneuerung bzw. Erweiterung der bestehenden MetaSystems Systems Softwarelandschaft.
Qualitätskriterium: nein
: Preis
II.2.11 Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13 Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Aktuelles Verfahren
IV.1 Beschreibung
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
IV.1.3 Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung: nein
IV.1.8 Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2 Verwaltungsangaben
IV.2.1 Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.:
Anhang D1 – Allgemeine Aufträge
Annex D1.1 Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß Artikel 32 der Richtlinie 2014/24/EU
Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an: nein
Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt: nein
Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden: ja
: nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen: nein
Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt: nein
Lieferung von Waren, die an einer Warenbörse notiert und gekauft werden: nein
Beschaffung der Dienstleistungen zu besonders günstigen Bedingungen: nein
Annex D1.3 Erläuterung
Bitte erläutern Sie in einer klaren und leicht verständlichen Form unter Angabe der entsprechenden Tatsachen und gegebenenfalls der rechtlichen Schlussfolgerungen im Einklang mit der Richtlinie, warum die Vergabe des Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union rechtmäßig ist: (max. 500 Wörter):
Die Firma MetaSystems Hard- und Software GmbH ist Hersteller der Software-Produkte Ikaros und Metafer und alleiniger Inhaber sämtlicher Immaterialgüterrechte jedweder Art, insbesondere Immaterialgüterrechte am Quellcode der Software. Somit hat kein anderes Unternehmen Zugang zum Quellcode.Die gegenständliche Leistung kann daher nur von der Firma MetaSystems Hard- und Software GmbH erbracht werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.:
Los-Nr.:
Bezeichnung des Auftrags:
V.2.1 Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe: 22.01.2024
V.2.2 Angaben zu den Angeboten
Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3 Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: MetaSystems Hard & Software GmbH
Nationale Identifikationsnummer: 9999999999
Postanschrift: Robert-Bosch-Straße 6
Ort: Altlußheim
NUTS-Code: DE1
Postleitzahl: 68804
Deutschland
Telefon:
E-Mail:
Fax:
Internet-Adresse:
Der Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4 Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der Konzession: 160 000.00
Exakt
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 160 000.00 EUR
V.2.5 Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag/Das Los/Die Konzession kann als Unterauftrag vergeben werden: nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.4.1 Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Verwaltungsgericht Wien
Postanschrift: Muthgasse 62
Ort: Wien
Postleitzahl: 1190
Österreich
Telefon: +43 1400038500
E-Mail: post@vgw.wien.gv.at
Fax: +43 140009938529
Internet-Adresse: https://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
VI.4.2 Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren: ja
Offizielle Bezeichnung: Wiener Schlichtungsstelle für Vergabeangelegenheiten
Postanschrift: Wipplingerstraße 6-8
Ort: Wien
Postleitzahl: 1010
Österreich
Telefon: +43 1400097117
E-Mail: post@ma63.wien.gv.at
Fax: +43 140009997115
Internet-Adresse: https://www.wien.gv.at/wirtschaft/auftraggeber-stadt/schlichtungsstelle
VI.4.3 Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
VI.4.4 Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt:
VI.5 Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
Tag: 22.01.2024