AUS23D043 - Meta Systems Upgrade

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dokument-ID: 171410-00

Fragen im Vorfeld

Richtlinie 2014/24/EU
Anzahl der Aufträge in Abschnitt V: Auftragsvergabe: 1

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber


I.1  Name und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Magistrat der Stadt Wien - Magistratsabteilung 01
Nationale Identifikationsnummer: 9110020116238
Postanschrift: Stadlauerstraße 54 und 56
Ort: Wien
NUTS-Code: AT13
Postleitzahl: 1220
Österreich
Kontaktstelle(n):
Telefon: +43 1400072125
E-Mail: ewald.prem@wien.gv.at
Fax:

Internet-Adresse

Hauptadresse: https://www.wien.gv.at/kontakte/ma01/
Adresse des Beschafferprofils:

I.4  Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde

I.5  Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

Bezeichnung des Auftrags: AUS23D043 - Meta Systems Upgrade
Referenznummer der Bekanntmachung: 1
CPV-Code Hauptteil: 48000000
CPV-Code Zusatzteil:
Art des Auftrags: Lieferauftrag
Kurze Beschreibung:
Softwareprodukte und verbundene Leistungen des Herstellers Meta Systems zur Erneuerung und Erweiterung der bestehenden MetaSystems Systemlandschaft im Bereich des Metaphasenfindersystems im AKH der Stadt Wien.

II.1.6  Angaben zu den Losen

Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
Exakt
Wert ohne MwSt.: 160 000.00 EUR



Abschnitt II.2: Beschreibung

CPV-Code Hauptteil:
CPV-Code Zusatzteil:

II.2.3  Erfüllungsort

NUTS-Code: AT130
Hauptort der Ausführung:


II.2.4  Beschreibung der Beschaffung

Software des Herstellers Meta Systems für die Erneuerung bzw. Erweiterung der bestehenden MetaSystems Systems Softwarelandschaft.
Qualitätskriterium: nein
: Preis

II.2.11  Angaben zu Optionen

Optionen: nein

II.2.13  Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Aktuelles Verfahren


IV.1  Beschreibung

Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung

IV.1.3  Angaben zur Rahmenvereinbarung

Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung: nein

IV.1.8  Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

IV.2  Verwaltungsangaben


IV.2.1  Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Bekanntmachungsnummer im ABl.:

Anhang D1 – Allgemeine Aufträge


Annex D1.1  Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß Artikel 32 der Richtlinie 2014/24/EU

Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an: nein
Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt: nein
Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden: ja
: nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen: nein
Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt: nein
Lieferung von Waren, die an einer Warenbörse notiert und gekauft werden: nein
Beschaffung der Dienstleistungen zu besonders günstigen Bedingungen: nein

Annex D1.3  Erläuterung

Bitte erläutern Sie in einer klaren und leicht verständlichen Form unter Angabe der entsprechenden Tatsachen und gegebenenfalls der rechtlichen Schlussfolgerungen im Einklang mit der Richtlinie, warum die Vergabe des Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union rechtmäßig ist: (max. 500 Wörter):
Die Firma MetaSystems Hard- und Software GmbH ist Hersteller der Software-Produkte Ikaros und Metafer und alleiniger Inhaber sämtlicher Immaterialgüterrechte jedweder Art, insbesondere Immaterialgüterrechte am Quellcode der Software. Somit hat kein anderes Unternehmen Zugang zum Quellcode.Die gegenständliche Leistung kann daher nur von der Firma MetaSystems Hard- und Software GmbH erbracht werden.

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.:
Los-Nr.:
Bezeichnung des Auftrags:

V.2.1  Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe: 22.01.2024

V.2.2  Angaben zu den Angeboten

Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein

V.2.3  Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs

Offizielle Bezeichnung: MetaSystems Hard & Software GmbH
Nationale Identifikationsnummer: 9999999999
Postanschrift: Robert-Bosch-Straße 6
Ort: Altlußheim
NUTS-Code: DE1
Postleitzahl: 68804
Deutschland
Telefon:
E-Mail:
Fax:
Internet-Adresse:
Der Konzessionär ist ein KMU: ja

V.2.4  Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession

Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der Konzession: 160 000.00
Exakt
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 160 000.00 EUR

V.2.5  Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Der Auftrag/Das Los/Die Konzession kann als Unterauftrag vergeben werden: nein

Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.4.1  Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Verwaltungsgericht Wien
Postanschrift: Muthgasse 62
Ort: Wien
Postleitzahl: 1190
Österreich
Telefon: +43 1400038500
E-Mail: post@vgw.wien.gv.at
Fax: +43 140009938529
Internet-Adresse: https://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at

VI.4.2  Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren: ja
Offizielle Bezeichnung: Wiener Schlichtungsstelle für Vergabeangelegenheiten
Postanschrift: Wipplingerstraße 6-8
Ort: Wien
Postleitzahl: 1010
Österreich
Telefon: +43 1400097117
E-Mail: post@ma63.wien.gv.at
Fax: +43 140009997115
Internet-Adresse: https://www.wien.gv.at/wirtschaft/auftraggeber-stadt/schlichtungsstelle

VI.4.3  Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:


VI.4.4  Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt:

VI.5  Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

Tag: 22.01.2024

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