Nach intensiven Verhandlungen ist es den Sozialpartnern gelungen, ein  Gesamtpaket zu schnüren, das die Einkommen der Arbeitnehmer*innen stärkt und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen wahrt sowie Planungssicherheit schafft. 

Der Kollektivvertrag enthält für 28.000 Beschäftigte aus 1.300 Betrieben die folgenden wesentlichen Eckpunkte:

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Oben ohne auf der Terrasse
Teils geschlossen oder ganz oben ohne? Was wie ein schlüpfriger Anmachspruch klingt, ist für die Planung eines neuen Terrassendaches durchaus relevant. Für die richtige Mischung aus schattig und lichtdurchflutet stellt TS Aluminium zwei besondere Varianten vor.
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  •  Ab 1. Mai 2023 Erhöhung der Ist-Löhne sowie Ist-Gehälter um 9,7 Prozent
  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Mindestgehälter um 9,80 Prozent
  •  Erhöhung der Lehrlingseinkommen des ersten Lehrjahres deutlich über dem KV-Prozentsatz
  •  2.300 Euro Mindestlohn für Arbeiter bis 1. Mai 2024
  • 2.000 Euro Mindestgehalt bei Angestellten in den unteren Verwendungsgruppen bis 1. Mai 2024
  • Ab 1. Mai 2024 Erhöhung um 0,5 Prozent für kollektivvertragliche und Mindestlöhne und Mindestgehälter sowie für Ist-Löhne und Ist-Gehälter zuzüglich der prozentuellen Veränderung des VPI zum Vorjahr
  • Gesamtlaufzeit zwei Jahre bis zum 30. Mai 2025 
  • Zusätzlicher Urlaubsanspruch von drei Tagen für begünstigte Behinderte

(kk)