Diesmal möchte ich mich mit einem nach wie vor wichtigen, aber sehr komplexen Thema befassen: dem Firmenauto. Die Steuerregeln für Firmenfahrzeuge sind in Österreich extrem komplex – und zum Teil auch unfair. Die Wirtschaftskammer Wien hat nun Vorschläge entwickelt, wie Betriebe hier entlastet werden können. Knapp 70 Prozent der neu zugelassenen Pkw in Österreich sind betriebliche Fahrzeuge. Firmenautos spielen somit eine entscheidende Rolle im Kreislauf der heimischen Fahrzeugwirtschaft: Die Investitionen der Unternehmen in ihren Fuhrpark haben einen enormen Wertschöpfungseffekt. Für Unternehmen ist es jedoch eine Herkulesaufgabe, Firmenfahrzeuge steuerlich korrekt zu verwalten. „Die Regelungen sind in diesem Bereich wahnsinnig komplex, aufwändig und überbürokratisch”, kritisiert Sieglinde Moser, Steuerexpertin, Wirtschaftsprüferin und Partnerin bei Deloitte Österreich. Zu kompliziert in der Umsetzung und ungerecht findet sie etwa die uneinheitlichen Regelungen zur Privatnutzung. Besonders problematisch ist laut der Expertin die seit 2005 unveränderte Angemessenheitsgrenze von 40.000 Euro: „Die allgemeine Teuerung hat in dieser Zeit rund 70 Prozent betragen. Mit einem Mittelklassewagen rutscht man dadurch sehr schnell über diese Grenze und verliert die volle steuerliche Absetzbarkeit.” Das fordert nun die Wirtschaftskammer Wien:

1. Die WK Wien fordert eine rasche Anhebung der Angemessenheitsgrenze von 40.000 auf 65.000 Euro und hat dieses Thema im neuesten Steuerreport umfassend aufgearbeitet.

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2. Derzeit ist die Abschreibungsdauer je nach Antriebsart und Fahrzeugkategorie unterschiedlich gesetzlich festgelegt. Mittelfristig sollte die gesetzliche Abschreibungsdauer von acht Jahren für alle Fahrzeuge abgeschafft werden.

3. Wenn Einzelunternehmer:innen bzw. Personengesellschafter:innen ein E-Fahrzeug privat nutzen, werden sie schlechter gestellt als Mitarbeitende oder wesentlich beteiligte Gesellschafter:innen-Geschäftsführer:innen, die mehr als 25 Prozent am Grund- oder Stammkapital der Gesellschaft halten. Diese Ungleichbehandlung sollte beseitigt werden.

Diesmal möchte ich mich den Forderungen der Wirtschaftskammer gerne anschließen.