Arbeitsschutz

Mehr Sicherheit am Arbeitsplatz

Arbeitssicherheit
26.01.2018

Von: Redaktion Metall
Zwei schwere Betriebsunfälle im Dezember 2017 haben das Thema Arbeitssicherheit wieder verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt.

Ein Toter, zehn Schwerverletzte und Dutzende Leichtverletzte: Das ist die traurige Bilanz zweier dramatischer Betriebsunfälle, die Ende 2017 für Schlagzeilen sorgten und das Thema Arbeitssicherheit ins Zentrum des öffentlichen Interesses katapultierten.

Die Explosion in einer Gasstation in Baumgarten an der March (Niederösterreich) forderte am 12. Dezember 2017 ein Menschenleben, fügte einem Mitarbeiter schwere Verbrennungen zu und verletzte 20 weitere Mitarbeiter. Nur einen Tag später ereignete sich der nächste schwerwiegende Zwischenfall – diesmal in Aschach an der Donau im oberösterreichischen Hausruckviertel. Nach dem Austritt von Chlor-Gas mussten 200 Mitarbeiter einer Lebensmittelindustrie-Anlage in Sicherheit gebracht werden, neun Menschen wurden dabei schwer und 28 weitere leicht verletzt.

Unverzichtbare Sicherheitsmaßnahmen

Unfälle wie jene in Baumgarten an der March und Aschach an der Donau verdeutlichen wie wichtig die Prävention von Arbeitsunfällen in der Praxis tatsächlich ist. Möglicherweise ein schmerzhafter Weckruf für viele Unternehmen, die nach wie vor nicht aktiv an der Vermeidung von Arbeitsunfällen arbeiten.

Dabei ist eine deutliche Steigerung der Arbeitssicherheit in jedem Unternehmen nicht nur möglich, sondern dank dem Einsatz innovativer e-Trainings auch effizient, messbar und ressourcensparend umsetzbar.

Drastische Konsequenzen

Arbeitsunfälle sind ein Unglück mit oft schwerwiegenden Konsequenzen für alle Beteiligten – sowohl für betroffene Arbeitnehmer, als auch das jeweilige Unternehmen. Verletzungen, langwierige Genesung bzw. im schlimmsten Fall nachhaltige Beeinträchtigungen stellen Arbeitnehmer vor persönliche und Unternehmen vor finanzielle Herausforderungen. Herausforderungen, die sich durch den Einsatz moderner e-Trainings vermeiden lassen.

Innovative e-Trainings

Weniger Unfälle am Arbeitsplatz und mehr Sicherheit für haftende Führungskräfte – nicht weniger versprechen die e-Trainings der in Wels beheimateten Innovationsschmiede Health & Safety. Angesichts der eingangs erwähnten Horrorszenarien sollte das Thema jedem Unternehmen und somit jeder Führungskraft unter den Nägeln brennen. Auch wenn derartig schwere Zwischenfälle selten sind, Arbeitsunfälle per se sind es nicht: In Österreich ereigneten sich im Jahr 2016 insgesamt 102.874 Unfälle am Arbeitsplatz (Quelle: AUVA-Arbeitsunfallstatistik 2016).

Mitarbeiter effizient unterweisen

Health & Safety hat sich zum Ziel gesetzt, durch innovative e-Trainings für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz zu sorgen. Wobei e-Trainings eine Vielzahl an Vorteilen gegenüber klassischen Unterweisungen bieten. So können elektronische Unterweisungen zeit- und ortsunabhängig am PC oder Tablet durchgeführt werden und integrieren Übungen, Videos, schrittweise Arbeitsanleitungen, Fotos und Fragestellungen für erleichtertes, modernes Lernen. Tests am Ende der Lernmodule garantieren, dass Inhalte auch verstanden wurden und dokumentieren rechtssicher, dass der Arbeitgeber seine Unterweisungspflichten erfüllt hat.

Haftung oft unterschätzt

Eine meist unterschätzte Komponente im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen stellt die Haftung des handelsrechtlichen Geschäftsführers und seiner verantwortlich Beauftragten dar. Empfindliche Strafen, die sich nach dem Salär der Führungskraft richten, können ebenso eine Folge wiederholter Vergehen sein, wie die Löschung des Geschäftsführers aus dem Handelsregister bei mehr als drei Verstößen. Durch die lückenlose, rechtssichere Dokumentation von absolvierten e-Trainings bieten diese der jeweiligen Führungskraft Schutz im Fall der Fälle.

Health & Safety ist spezialisiert auf die Erstellung von e-Trainingsprogrammen für mehr Arbeitssicherheit in Unternehmen und Institutionen. Mit e-Trainings von Health & Safety werden Mitarbeiter nachweisbar, nachhaltig und effizient unterwiesen. Die Module decken die Inhalte der Informationspflicht nach § 12 ASchG und für die wiederkehrende Unterweisungspflicht nach § 14 ASchG für die jeweilige Zielgruppe ab und sind mit dem Zentral-Arbeitsinspektorat abgestimmt.

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