So läuft die Antragstellung

Die Antragstellung läuft in zwei Schritten: Zuerst muss ein Ticket gelöst und die wichtigsten Daten eingegeben werden. In einem zweiten Schritt können nach frühestens 18 Stunden alle Details dem Förderantrag hinzugefügt werden.

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Bei einer Antragstellung, Förderzusage und Vertragsabschluss im Jahr 2020 beträgt der Fördersatz für Photovoltaik-Anlagen bis 100 Kilowattpeak maximal 250 Euro je Kilowattpeak sowie für Photovoltaik-Anlagen bis 500 Kilowattpeak maximal 200 Euro je Kilowattpeak. Zusätzlich können Stromspeicher mit einer Größe bis zehn Kilowattstunden mit bis zu 500 Euro je Kilowattstunde gefördert werden.

Neu ist, neben dem deutlich angehobenen Förderbudget, auch die Beschränkung der maximal förderbaren Speichergröße. Sowohl PV- als auch Speicheranlagen können größer gebaut werden, gefördert werden jedoch max. 500 kW bei PV-Anlagen bzw. 50 kWh beim Stromspeicher.

PVA zeigt sich erfreut

„Als Verband haben wir uns im vergangenen Jahr massiv für eine Erhöhung des Förderbudgets eingesetzt, damit sich einerseits die finanziellen Förderengpässe nicht wiederholen und andererseits die Zeit bis zum in Kraft treten des Erneuerbaren Ausbau Gesetzes überbrückt werden kann. Besonders für die Speicherförderung, die in der Vergangenheit für massiven Unmut sorgte – war sie doch in weniger als einer Minute vergriffen – haben wir nun eine effiziente Förderstruktur, zumal auch die max. Speichergröße reduziert wurde“, freut sich DI Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender des PVA – Photovoltaik Austria.

Alle Informationen zur Antragstellung unter: https://www.oem-ag.at