Nachlesen: Aktualisierte Richtlinien für Kunden-Erdgasanlagen

Redaktion Gebäudeinstallation
29.01.2020

Mit Februar 2020 werden einzelne ÖVGWRichtlinien für Kunden-Erdgasanlagen (G K-Serie) wieder aktualisiert. Seit der Strukturumstellung im Jahr 2016 von G 1 & Co auf die G K-Serie wurden umfangreiche technische Anpassungen aufgrund von Normen- und Gesetzesänderungen bzw. praktischen Erfordernissen notwendig. 

Folgende technischen Änderungen bringen die neuen ÖVGW-Richtlinien mit sich:

G K63 „Prüfverfahren für Leitungsanlagen“

Die Prüfdauer für die Dichtheitsprüfung im Zuge der Fertigstellungsprüfung (Errichtung und Änderung) ist nun volumenabhängig zu bestimmen.

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Für die wiederkehrende Prüfung der Leitungsdichtheit wurde der Begriff „Gebrauchsfähigkeitsprüfung“ eingeführt, um eine eindeutige Unterscheidung zur Fertigstellungsprüfung zu schaffen. Die Gebrauchsfähigkeit einer Leitung ist nun bei Betriebsdruck zu beurteilen (statt bisher 1,3-facher Betriebsdruck).

Zur besseren Übersicht wurden die unterschiedlichen Verfahren in der Richtlinie zusätzlich neu gegliedert.

G K71 „In- und Außerbetriebnahme sowie Instandhaltung von Gasanlagen“

Bei der wiederkehrenden Überprüfung der gesamten Gasanlage wurden die umgangssprachlichen Begriffe Vorzähler-/ Nachzählerleitung aufgenommen.  

Ein Teil der wiederkehrenden Überprüfung ist die Beurteilung der Leitungsdichtheit. Die diesbezüglichen Verweise führen nun alle eindeutig zur „neuen“ Gebrauchsfähigkeitsprüfung lt. G K63.

Des Weiteren wurden unter anderem Anpassungen bei der Inbetriebnahme, Wiederinbetriebnahme und Wartung von Gasgeräten sowie redaktionelle Änderungen zur besseren Lesbar- und Verständlichkeit vorgenommen. 

G K72 „Betrieb von Gasanlagen“ 

Für die Gasdruckregelung wurden neue Inspektionsintervalle festgelegt. 

Sofern es keine gesetzlichen Vorgaben gibt, sind Kunden-Erdgasanlagen längstens alle 15 Jahre (bisher 12 Jahre) wiederkehrend zu prüfen. Für Industrieanlagen über 0,5 bar sowie Haushalts- und Gewerbeanlagen über 5 bar wurden zusätzliche Regelungen aufgenommen. 

Weiterführende Informationen / Schulungen 

Aufgrund der Änderungen in der G K63, G K71 und G K72 wurden auch die ÖVGWRichtlinien G K12 „Personalanforderung und Dokumentation“ und G K22 „Instandsetzung von Leitungsanlagen“ entsprechend adaptiert.  
Der vorhandene zweitägige Spezialkurs Kunden-Erdgasanlagen wurde entsprechend aktualisiert. Zusätzlich wird es eine kurze Update-Schulung für GK-Kenner mit den aktuellen Neuerungen geben. Nähere Informationen zu den ÖVGW-Richtlinien für Kunden-Erdgasanlagen sowie zu den Kursterminen finden sie auf www.ovgw.at im Bereich Regelwerk Gas oder Bildungsangebot Gas.