Alarmanlagenhersteller Telenot krtisiert, dass die angebotenen Alarmanlagen-Pakete zwar über eine Zulassung entsprechend der Europäischen Norm verfügen, aber nicht der in Österreich gängigen OVE-R2-Richtlinie entsprechen und damit auch nicht den Förderungskriterien. Die Richtlinie, die quasi die gültige Ö-Norm darstelle, verlange, dass die Innensirene einer Alarmanlage nicht in eine Alarmanlagenzentrale integriert sein dürfe. Sie müsse davon abgekoppelt sein, so Sicherheitsexperte Harald Silli vom Alarmanlagenhersteller Telenot am Donnerstag in einer Aussendung. So könne ein Eindringling nicht durch einen Schlag auf die Sirene die gesamte Anlage außer Gefecht setzen. Dies sei enorm wichtig, da sonst das ganze System zerstört werde.

Der Wiener kriminalpolizeiliche Beratungsdienst und die Wiener Landesinnung der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker würden außerdem empfehlen, in jedes Angebot eine Hybridanlage aufzunehmen. Dabei handelt es sich um Funkalarmanlagen, die auch über verdrahtete Meldelinien verfügen.

Werbung
Neue StLB-Hochbau 023 und Haustechnik 014: Kompakt erklärt & praktisch angewandt
Wichtige Neuerungen zur Standardisierten Leistungsbeschreibungen Hochbau 023 und Haustechnik 014 sowie kompaktes Fachwissen - einfach erklärt und praktisch angewandt.

Es gebe nämlich kein Funksystem, das immer zu 100 Prozent zur Verfügung stehe. Silli forderte die Verantwortlichen der Sicherheitspartner-Initiative auf, „diese Aktion den gültigen Sicherheitsstandards und den Expertenempfehlungen anzupassen“.