Die Verschiebung ist für Spartenobfrau Renate Scheichelbauer-Schuster "eine gute Nachricht".

Die Kündigungsfristen und -termine für Arbeiter werden künftig an das Angestelltengesetz angeglichen. Ursprünglich hätte die neue Regelung bereits zu Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten sollen, nun sollen die neuen Fristen erst ab 1.7.2021 gelten. „Das ist eine gute Nachricht für den Arbeitsmarkt und die vielen klein- und mittelständisch strukturierten Betriebe im Gewerbe und Handwerk“, sagt dazu Renate Scheichelbauer-Schuster, Obfrau der Bundessparte in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).  

Gerade in dieser schwierigen Zeit müsse alles daran gesetzt werden, die Arbeitnehmer in Beschäftigung zu halten und Arbeitsplätze zu sichern. Und das in einem Wirtschaftsumfeld, in dem in vielen Branchen die Auftragslage momentan wieder dramatisch einbricht. 

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„Die Verlängerung der Kündigungsfristen wäre genau das falsche Signal gewesen. Einstellungswillige Betriebe dürfen jetzt nicht durch überlange Fristen abgeschreckt werden, neue Arbeitsplätze zu schaffen. Wir brauchen jeden einzelnen Job“, so die Spartenobfrau.  

Scheichelbauer-Schuster weiter: „Die Zeitspanne, die der Nationalrat mit der Verschiebung des In-Kraft-Tretens für Verhandlungen ermöglicht hat, soll nun intensiv genützt werden, um bis dahin einen für den Standort und Arbeitsmarkt verträglicheren Weg der Gestaltung der Kündigungsfristen zu finden.“ (red/wkö)