In § 128a des Begutachtungsentwurfs wurde die Berechtigung zur Erstellung dieses Bauwerksbuchs exklusiv nur Ziviltechnikern und nach Protesten seitens der Bauinnung auch gerichtlich beeideten Sachverständigen zugestanden. Die Baumeister bleiben aber weiterhin davon ausgeschlossen. Unseren Mitgliedsunternehmen werden somit durch den Landesgesetzgeber wesentliche Kernkompetenzen abgesprochen. Diese Benachteiligung wird auch durch ein Gutachten des Verfassungsrechtsprofessors Harald Eberhard aufgezeigt. Zudem sorgt es bei uns ebenfalls für Irritation, dass die Standesvertretung der Baumeister nicht einmal in den Überarbeitungsprozess einbezogen wurde. So stelle ich mir ein partnerschaftliches Miteinander mit dem Rathaus nicht vor. Ich appelliere daher an den Wohnbauausschuss und den Wiener Landtag, die Ausstellung des Bauwerksbuchs allen bundesgesetzlich dazu Befugten zugänglich zu machen und es nicht auf eine Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof ankommen zu lassen. 

 

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