Der Ministerrat beschloss das neue Vergabegesetz. „Damit wird eine langjährige Forderung der Wirtschaftskammer umgesetzt. Die Reform des Vergabegesetzes ist ein klares Bekenntnis zum Wirtschaftsstandort Wien. Ich begrüße im Besonderen das darin verankerte Bestangebotsprinzip“, sagt Maria Smodics-Neumann, Wiener Gewerbe- und Handwerksobfrau und Abgeordnete zum Nationalrat.

Qualität vor Preis

Im neuen Vergabegesetz wird das Bestangebotsprinzip um die verstärkte Berücksichtigung ökologischer, sozialer und innovativer Merkmale bei der öffentlichen Beschaffung erweitert. Dazu zählen die fachliche Qualifikation des Schlüsselpersonals, die Beschäftigung von Facharbeitern oder die Reduktion der Umweltbelastung. „Auftraggeber müssen Qualität mehr gewichten. Nur so funktioniert ein freier und fairer Wettbewerb, in dem alle Bewerber und Bieter gleiche Chancen haben“, fordert Smodics-Neumann.

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Das neue Vergabegesetz stellt auch die Weichen für die e-Vergabe: Öffentliche Auftraggeber werden damit zur elektronischen Abwicklung von Vergabeverfahren verpflichtet. Mehr Transparenz ist die Folge. „Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, um Innovation, Technologie und Wertschöpfung in Österreich zu stärken“, schließt Smodics-Neumann.