Vor zwei Jahren wurde gesetzlich beschlossen, dass ab heute, 15. März 2021, Rohre, Formstücke und Gebäudearmaturen in der Trinkwasserversorgung innerhalb eines Gebäudes zwischen der Übergabestelle und der Entnahmestelle der ÖNORMEN-Serie B 5014 1-3 entsprechen müssen. Demnach dürfen ab sofort nur noch entsprechend registrierte Produkte in Österreich verbaut werden.

Herz Armaturen hat rechtzeitig für all seine betroffenen Trinkwasserprodukte den Registrierungsprozess erfolgreich abgeschlossen. Kugelhähne, Absperrventile, Strangregulierventile, Zirkulationsbegrenzer, Druckreduzierer, Aluverbundrohre, Pressfittinge aus Messing (Pipefix) und PPSU, Schiebehülsenfittinge (Quickfix) und Klemmverbindungen verfügen nun über eine Registrierungsbescheinigung und damit den Nachweis der Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Baustoffliste ÖA und der Trinkwassereignung gemäß ÖNORM B 5014 1-3.

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Herz-Trinkwasserprodukte können damit bei jedem Bau- und Renovierungsprojekt gesetzeskonform in der Trinkwasserversorgung verwendet werden.