Bei der Kollektivvertragsrunde 2021 wurde ein Zweijahresabschluss vereinbart, wobei für die Erhöhung der Löhne und Gehälter mit Stichtag 1. Mai 2022 die Formel „Verbraucherpreisindex plus 0,7 % bzw. 0,6 %“ vereinbart wurde.
Da der VPI des entsprechenden Zeitraums 3,5 % beträgt, ergibt sich daraus ein Erhöhungsprozentsatz von 4,2 % für die Arbeiter bzw. 4,1 % für die Angestellten.
Für die Erhöhung der Ist-Löhne und Gehälter wurde die traditionelle Parallelverschiebungsklausel vereinbart. Das bedeutet, dass Überzahlungen betragsmäßig erhalten bleiben müssen.
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