Ob der einzelne Gewerbebetrieb auf Kurzarbeit bzw. Notbetrieb umstellen, seine Aufträge wie bisher abarbeiten, oder gleich ganz auf Zeit schließen solle, dafür könne es keine allgemeingültige Antwort geben, da dies nur individuell eingeschätzt werden kann, so Bundesinnungsmeister Michael Mattes. Er verweist jedoch auf die zahlreichen Maßnahmen der Bundesregierung, die entsprechende Fakten für eine derartige Entscheidung liefern. Diese sind in ihrer jeweils aktuellen Version unter: www.wko.at/branchen/gewerbe-handwerk/sanitaer-heizung-lueftung/start.ht… jederzeit abrufbar.

So dürfe zwar laut diesen Vorgaben am Bau gearbeitet werden, dennoch werden bereits (Groß-)Baustellen von den Auftraggebern geschlossen, da einige private Bauherren fremde Personen mit potenziellem Ansteckungsrisiko in ihren Häusern nicht mehr dulden.
Für den Fall, dass der Installationsbetrieb aus eigenem Antrieb die Baustelle auf Zeit schließen mag, gibt es ein entsprechendes Musterformular (siehe Screenshot) 

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