„Wir haben hart für diese Entlastung gekämpft und freuen uns, dass nun zigtausende Kleinunternehmer in ganz Österreich von dieser Entlastung profitieren werden“, erklärt Wirtschaftskammer Wien-Präsident Walter Ruck.

Anwenden können die neuen Pauschalierungen alle Kleinunternehmer, die nicht mehr als 35.000 Euro Umsatz pro Jahr erwirtschaften. Die Pauschalierungen vereinfachen den Verwaltungsaufwand massiv, weil Wareneingangsbuch und Anlagenkartei nicht mehr verpflichtend geführt werden müssen. Die Gewinnermittlung im Rahmen der Steuererklärung kann sich auf die Angabe der Branche und des Umsatzes beschränken. Wird auch in der Umsatzsteuer von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch gemacht, kann die Abgabe von Steuererklärungen im besten Fall vollständig unterbleiben. Pro Jahr könnten so bis zu 130.000 Steuererklärungen entfallen.

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Die neue Pauschalierung bringt für die meisten Kleinunternehmer auch eine deutliche finanzielle Entlastung. Viele werden auf dieser Basis gar keine Einkommensteuer mehr bezahlen müssen. Die Pauschalierungen sind nicht verpflichtend anzuwenden; Betriebe, die wegen ihrer spezifischen Situation mit Einzelaufzeichnungen besser abschneiden, können dies auch weiterhin tun.