Bau-Sozialpartner

Bauwirtschaft: Neue Regeln gegen Winterarbeitslosigkeit

WKO
02.12.2020

Von: Redaktion Bauzeitung
Die Bausozialpartner haben zwei Maßnahmen zur Eindämmung der Winterarbeitslosigkeit am Bau erarbeitet.

Auch wenn die Bauwirtschaft von den beiden Lockdowns nicht so hart getroffen wurde wie andere Branchen, ist und bleibt die Arbeitsmarktlage auch am Bau weiterhin angespannt. Die Sozialpartner haben daher mit dem Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend zwei Maßnahmen zur Eindämmung der Winterarbeitslosigkeit am Bau abgesprochen. So werden die Lohnnebenkosten für die Winterfeiertage nun mit 30,1 Prozent rückerstattet, und bei allen Betrieben mit BUAG-Zugehörigkeit kommt es zu einer weiteren Lohnnebenkostensenkung für die Monate Jänner bis März 2021. Beide Maßnahmen entlasten die Betriebe und machen damit die Durchbeschäftigung der Mitarbeiter über den Winter attraktiver. Sie wurden bereits im Sommer im Parlament einstimmig von allen Parteien beschlossen und sind ab sofort gültig.

Viel geringere Lohnnebenkosten

„Gerade im Winter stellen die an Feiertagen anfallenden Kosten eine saisonabhängige Branche wie den Bau immer wieder vor wirtschaftliche Herausforderungen“, betont Bundesinnungsmeister Hans-Werner Frömmel. Durch die BUAG-Novelle haben sich nun die Rahmenbedingungen für diese Kosten geändert. „Die schon bestehenden Arbeitszeitmodelle werden damit aus Arbeitgebersicht noch einmal attraktiver“, so Frömmel. Auch Josef Muchitsch, GBH-Bundesvorsitzender, ist von den neuen Maßnahmen überzeugt: „Mit den neuen Regeln setzen die Bausozialpartner im Zusammenspiel mit der Politik bereits weitere Schritte durch Anreize an die Arbeitgeber. Geringere Lohnnebenkosten im Winter bringen auch geringere Arbeitslosigkeit.“ Ziel der Maßnahmen ist, besonders in einem Ausnahmejahr wie dem heurigen, die Jahresbeschäftigung sicherzustellen. „Durch den neuen Maßnahmenmix profitieren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Betriebe in der Baubranche gleichermaßen, denn durch eine Entlastung bei den Lohnnebenkosten für Betriebe mit BUAG-Zugehörigkeit werden zentrale Anreize für eine Beschäftigung über die Wintermonate hinweg geschaffen“, bekräftigt Arbeitsministerin Christine Aschbacher.

1. Abgeltung der Lohnnebenkosten bei Winterfeiertagen

Bisher wurden Betrieben im Baugewerbe und der Bauindustrie Lohnnebenkosten für die Winterfeiertage, an denen der Arbeitnehmer einen Entgeltfortzahlungsanspruch hat, in der Höhe von 17 Prozent refundiert.

Nun werden die Lohnnebenkosten für Sozialversicherungsbeiträge, Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) und Kommunalsteuer wie im Sachbereich Urlaub zur Gänze für die sechs Winterfeiertage am Bau (24. bis 26. und 31. Dezember sowie 1. und 6. Jänner) mit 30,1 Prozent erstattet. Die Finanzierung erfolgt über einen Fonds in der BUAK (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse). Diese Maßnahme bringt für die Baufirmen den Anreiz, ihre Arbeiter über den Winter in Beschäftigung zu halten, statt sie arbeitslos zu melden.

​Beispiel:

Pro Facharbeiter werden dem Arbeitgeber je Feiertag 183,27 Euro vergütet. Zu Weihnachten 2020/21 sind es fünf statt sechs zu vergütende Winterfeiertage und in Summe 916,35 Euro, da der 26. Dezember 2020 auf einen Samstag fällt und daher nicht zu vergüten ist.

2. Entlastung für alle Arbeitgeber bei BUAG-Zahlungen im Winter

Zu einer Lohnnebenkostensenkung für alle Betriebe mit BUAG-Zugehörigkeit kommt es darüber hinaus für die Monate Jänner bis März 2021. Die Arbeitgeber werden bei den Zuschlägen für den Sachbereich Überbrückungsgeld entlastet. Diese Regelung gilt auch für die darauffolgenden Jahre, allerdings jeweils von Dezember bis März.

Beispiel:

Pro Facharbeiter werden dem Arbeitgeber pro Beschäftigungswoche 16,56 Euro weniger an Zuschlägen vorgeschrieben. In Summe verringern sich die Überbrückungsgeldzuschläge von Jänner bis März 2021 um 215,28 Euro pro Facharbeiter.

Branchen
Bau