Die Akkreditierung Austria des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort hat dazu den Leitfaden 41 veröffentlicht, dessen Maßnahmen im Zusammenhang mit Covid-19 stehen. Sollte akkreditierten Zertifizierungsstellen der Zugang zu zertifizierten Kunden verhindert sein, sollen alle Überwachungsaktivitäten und Rezertifizierungen mittels „remote assessments“ und begleitendem „document review“ durchgeführt werden. Da dies im Falle von EN 1090/ EN ISO 3834 Zertifikaten nicht möglich ist, wird die Gültigkeit der Zertifikate vorläufig für maximal sechs Monate verlängert.
Erstzertifizierung und die Erweiterung bestehender Bereiche können zurzeit aufgrund der außergewöhnlichen Umstände, wo ein normaler Betrieb und eine normale Auditierung nicht möglich sind, nicht durchgeführt werden.
Die Überwachungsaktivitäten/Rezertifi­zierungen müssen so schnell wie möglich nach Wiederherstellung der Normalität durchgeführt werden, der ursprüngliche Zertifizierungszyklus bleibt von dieser vorübergehenden Regelung unberührt.

Personenzertifikate

Nach Rücksprache mit der Zertifizierungsstelle der Wirtschaftskammer wurde mit der Akkreditierungsstelle im BM für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort eine Ausnahmeregelung (Datum 1.4.2020) erzielt. Diese besteht darin, dass auch Personenzertifikate (z. B. Schweißer, Bediener etc.), welche in der Zeit vom 1. März 2020 bis 15. Juni 2020 ablaufen, eine um sechs Monate längere Gültigkeit/Toleranzfrist besitzen.

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Der Autor Martin Steinhäufl, MSc, ist Vorsitzender des Arbeitsausschusses Normen und Zertifizierungen in der Bundesinnung Metalltechnik.