Laut Wirtschaftskammer (wko.at/corona) können Betriebe Notdienste anbieten und auch Montage- und Wartungsarbeiten durchführen. Verkaufsgeschäfte von Handwerk und Gewerbe bleiben hingegen geschlossen.

Wer schon einen Handwerksauftrag hat, der könne diesen auch durchführen, so die WKO. Verboten sind hingegen Kundenbesuche in einem Schauraum – für diese gilt ein Kundenbetretungsverbot. Möglich ist aber die Auftragserteilung übers Internet. Werkstätten dürfen offenhalten, weil dies für die Aufrechterhaltung des Verkehrs notwendig ist.

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Bei einem Wasserrohrbruch oder einer versperrten Türe können Installateur- oder Schlosser-Notdienste gerufen werden. Für alle Arbeiten gelten Sicherheitsvorschriften, wie etwa ein Mindestabstand zwischen den einzelnen Handwerkern.