Corona-Kurzarbeit: Das müssen Betriebe beachten
Was bringt Kurzarbeit und wie funktioniert diese Maßnahme eigentlich? Wissenswertes dazu kompakt zusammengefasst.

Kurzarbeit ist die vorübergehende Herabsetzung der Normalarbeitszeit und des Arbeitsentgelts wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten. Kurzarbeit hat den Zweck, die Arbeitskosten temporär zu verringern und gleichzeitig die Beschäftigten zu halten.
Vereinfachter Ablauf
Diese Maßnahme erfordert eine Sozialpartnervereinbarung zwischen Wirtschaftskammer und Gewerkschaft, diese ist gleichzeitig eine Betriebsvereinbarung, in Betrieben ohne Betriebsrat eine Einzelvereinbarung. Auch die Zustimmung des AMS ist erforderlich.
Die Sozialpartner haben für die Coronakrise ein vereinfachtes und beschleunigtes Modell vereinbart (Ablauf siehe Kasten). Dazu sind Muster für die Sozialpartnervereinbarung/Einzelvereinbarung und die Sozialpartnervereinbarung/Betriebsvereinbarung erhältlich, die auch auf der Website der Wirtschaftskammer unter wko.at/corona heruntergeladen werden können. Dort findet sich auch eine ausführliche Handlungsanleitung.
Das Wichtigste im Überblick
Vor Beginn der Kurzarbeit müssen Arbeitnehmer auf Wunsch des Arbeitgebers das Urlaubsguthaben vergangener Urlaubsjahre und Zeitguthaben zur Gänze konsumieren.
Nettoentgeltgarantie: Arbeitnehmer mit Bruttoentgelten unter 1700 Euro erhalten vom Arbeitgeber ein Entgelt von 90 % des vor Kurzarbeit bezogenen Nettoentgelts. Bei Bruttoentgelten zwischen 1700 Euro und 2685 Euro sind es 85 %. Bei Bruttoentgelten über 2685 Euro sind es 80 %. Die Mehrkosten trägt das AMS (bis zur Höchstbeitragsgrundlage), nicht das Unternehmen. Die Corona-Kurzarbeit kann für maximal drei Monate abgeschlossen werden. Bei Bedarf ist eine Verlängerung um weitere drei Monate möglich.
Weiterführende Informationen dazu finden Sie unter www.wko.at/corona
Das ist zu tun
1. Schritt – Information einholen bei AMS oder WKO
2. Schritt – Folgende Dokumente ausfüllen / Vereinbarungen abschließen:
- Betriebsvereinbarung, in Betrieben ohne Betriebsrat Einzelvereinbarung
- AMS-Antragsformular (Corona)
- Begründung über wirtschaftliche Schwierigkeiten (Verweis auf Corona und Maßnahmen)
3. Schritt – Dokumente dem AMS schicken (via eAMS-Konto oder per E-Mail)
4. Schritt – Sozialpartner unterschreiben binnen 48 Stunden
5. Schritt – Rückmeldung AMS an Unternehmen über Genehmigung / Nachbesserungsbedarf / Ablehnung