Coronavirus: Aktuelle Informationen für Tischlereien

Covid-19
16.03.2020

 
Dürfen Tischlereien auch weiterhin produzieren? Kann man geplante Lieferungen noch durchführen? Was tun Lehrlinge, wenn die Berufsschulen geschlossen haben? Was die aktuellen Maßnahmen für die Tischlerbranche bedeuten - Update 8.4.
Produktionsbetriebe wie Tischlereien sind derzeit von den Einschränkungen nicht betroffen.
Produktionsbetriebe wie Tischlereien sind derzeit von den Einschränkungen nicht betroffen.

In den Medien wird derzeit viel über die Auswirkungen der politischen Maßnahmen auf Handel und Gastronomie berichtet. Aber was bedeuten die aktuellen Verordnungen aufgrund des Coronavirus für produzierende Unternehmen wie etwa Tischlereibetriebe?

Grundsätzlich gilt vorerst: Produktionsbetriebe sind derzeit von den Einschränkungen nicht betroffen. In den Werkstätten dürfen also weiterhin laufende Aufträge bearbeitet werden. Ein Betretungsverbot gilt nur für den Kundenbereich der Betriebsstätte von Dienstleistungsunternehmen – für Kunden zugängliche Verkaufs- und Schauräume müssen also geschlossen bleiben. 

Update 8.4.:  Ab 14.4. dürfen kleine Geschäftslokale für den Verkauf von Warenwieder öffnen, wenn die Verkaufsfläche max. 400m² beträgt. Es gelten aber weiterhin strenge Sicherheitsauflagen: Pro 20 m² ist nur ein Kunde erlaubt, dies soll durch Einlasskontrollen sichergestellt werden. Kunden und Mitarbeiter müssen zudem einen Mund-Nasen-Schutz tragen, regelmäßiges Desinfizieren muss sichergestellt werden. 

Weiterhin erlaubt sind laut WKO Lieferungen und Montagen bei Privatkunden – hier sollte man allerdings erst mit dem Kunden abklären, ob dies in der aktuellen Situation überhaupt erwünscht und möglich ist. Update 25.3.: Es können auch vorbereitende Maßnahmen wie z.B. Naturmaßnehmen vor Ort durchgeführt werden. Wichtig dabei ist, dass die Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Dies gilt auch bei den Fahrten zur und von der Baustelle/der Kundschaft. 

Kann der Mindestabstand von 1 Meter zwischen Personen nicht eingehalten werden, sind entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen (tragen von Atemschutzmasken, Schutzbrillen und Handschuhe).

Akute Schadensbehebung ist als Notfalls-Dienstleistung ebenfalls zulässig. Auch Montagen im gewerblichen Bereich auf Baustellen – die weiterhin geöffnet bleiben dürfen – sind derzeit möglich. Es gibt allerdings bereits Berichte über Fälle, in denen Baustellen von der Exekutive geschlossen wurden oder Monteure aufgrund des Versammlungsverbots ihre Arbeit nicht durchführen konnten. 

Die aktuellen Guidelines der WKO dazu finden Sie hier: https://www.wko.at/service/kriterien-schliessung-von-geschaeften.pdf

Update 25.3.: Fahrten zur Baustelle/zum Kunden

Die Innung empfiehlt, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer Bestätigung auszustatten, die sie als „Schlüsselarbeitskraft“ ausweist. Eine Schlüsselarbeitskraft ist eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter der sich aus wichtigen Gründen in verkehrsbeschränkte Gebiete/Regionen begeben bzw. dort aufhalten muss. Diese Gründe müssen bei einer Kontrolle glaubhaft gemacht werden. Schlüsselkräfte sind anzuweisen, dass bei einer diesbezüglichen Kontrolle mit Reisepass, Personalausweis, Ausweis nach SPG oder Führerschein ausweisen, die Bestätigung im Original vorzuweisen und Kopien dieser Bestätigung mitzuführen, die an die Kontrollorgane ausgefolgt werden können. Bei der Beförderung von mehreren Personen in einem Fahrzeug sind die entsprechenden Schutzmaßnahmen zu treffen.

Die Wirtschaftskammer hat einen guten und detaillierten Überblick mit Antworten auf viele aktuelle Fragen unter www.wko.at/coronavirus zusammengestellt. Update 18.3., 8:30: Auf der WKO-Seite der Tischlerinnung finden sich noch weitere, branchenspezifische Informationen für Tischler und Holzgestalter. 

Umgang mit Mitarbeiten in Tischlerwerkstätten

Arbeitgeber sind zwar nicht grundsätzlich verpflichtet, im Betrieb Vorsorgemaßnahmen für Mitarbeiter zur Vermeidung einer Ansteckung zu treffen. Auf Basis der Fürsorgepflicht und im Sinne einer verantwortungsbewussten Betriebsführung sind diese aber natürlich trotzdem zu empfehlen. Maßnahmen können etwa regelmäßiges Händewaschen und die Verwendung von Desinfektionsmitteln, Mindestabstände zwischen den Mitarbeitern oder auch den Aufenthalt von Personen in Gemeinschaftsräumen (begrenzte Personenzahl) betreffen. Betriebe können auf der WKO-Website Aushänge für Hygienemaßnahmen und ein Unverbindliches Musterblatt für Verhaltensweisen in der Produktion herunterladen.

Arbeitnehmer mit Betreuungspflichten für Kinder unter 14 Jahren können von ihren Arbeitgebern bis zu drei Wochen Sonderurlaub bekommen. Die Entscheidung darüber trifft der Arbeitgeber. Im Falle einer Freistellung übernimmt der Staat ein Drittel der Lohnkosten in den nächsten Wochen bis Ostern. 

Berufsschulen, Prüfungen

Geplante Lehrabschluss-, Meister-, Befähigungs- und Unternehmerprüfungen finden ab sofort und vorerst bis 13.4. nicht statt. Neue Termine gibt es derzeit noch nicht.

Bis bis zum Beginn der Osterferien (3.4.) wird außerdem der Unterricht an den Berufsschulen ausgesetzt. Dies bedeute aber nicht, dass es sich dabei um eine unterrichtsfreie Zeit handle, wird auf der WKO-Website erläutert. Der Unterricht habe in einem eigenverantwortlichen Lernprozess von zu Hause aus stattzufinden. Dazu soll es von den Berufsschulen eine Information über die gesetzten Maßnahmen an die Betriebe geben. Wichtig: Die Lehrlinge sind für diese Zeit grundsätzlich nicht im Betrieb einzusetzen!

Lieferanten

Auch im Großhandel bleiben die Verkaufs- und Schauräume mit direktem Kundenkontakt ab sofort geschlossen, die Gewerbekunden dürfen aber weiterhin mit Ware beliefert werden. Viele Händler haben bereits angekündigt, dass die Zustellung nach wie vor möglich ist, die Beratung erfolgt meist telefonisch oder per E-Mail; wo verfügbar, kann auch per Onlineshop bestellt werden.

Termine

Nicht nur das internationale Messegeschehen ist derzeit von Terminverschiebungen aufgrund des Coronavirus betroffen (siehe Bericht hier). In Oberösterreich wurde etwa der Landeslehrlingswettbewerb Anfang April abgesagt, in Vorarlberg konnte bereits vergangenes Wochenende der zweite Termin der Landesmeisterschaften nicht mehr wie geplant durchgeführt werden. Ersatztermine stehen auch hier noch nicht fest. Der Schüler-Kreativbewerb "Tischler Trophy" wurde in Vorarlberg ebenfalls abgesagt. Auch die für Ende April geplanten Viertelsveranstaltungen in Niederösterreich werden nicht stattfinden. 

Dieser Artikel wird laufend mit aktuellen Informationen ergänzt. (Stand: 17.3.2020, 10:30 Uhr).

Branchen
Tischlerei