Nach intensiven Verhandlungen ist es den Sozialpartnern gelungen, ein  Gesamtpaket zu schnüren, das die Einkommen der Arbeitnehmer*innen stärkt und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen wahrt sowie Planungssicherheit schafft. 

Der Kollektivvertrag enthält für 28.000 Beschäftigte aus 1.300 Betrieben die folgenden wesentlichen Eckpunkte:

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  •  Ab 1. Mai 2023 Erhöhung der Ist-Löhne sowie Ist-Gehälter um 9,7 Prozent
  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Mindestgehälter um 9,80 Prozent
  •  Erhöhung der Lehrlingseinkommen des ersten Lehrjahres deutlich über dem KV-Prozentsatz
  •  2.300 Euro Mindestlohn für Arbeiter bis 1. Mai 2024
  • 2.000 Euro Mindestgehalt bei Angestellten in den unteren Verwendungsgruppen bis 1. Mai 2024
  • Ab 1. Mai 2024 Erhöhung um 0,5 Prozent für kollektivvertragliche und Mindestlöhne und Mindestgehälter sowie für Ist-Löhne und Ist-Gehälter zuzüglich der prozentuellen Veränderung des VPI zum Vorjahr
  • Gesamtlaufzeit zwei Jahre bis zum 30. Mai 2025 
  • Zusätzlicher Urlaubsanspruch von drei Tagen für begünstigte Behinderte

(kk)