ÖNORM H 5411 umfassend überarbeitet

Sanitär
04.03.2021

Von: Redaktion Gebäudeinstallation
Mit der finalen Fassung der ÖNORM H 5411 wurde die neue Planungs- und Ausführungsnorm für sanitäre Einrichtungsgegenstände veröffentlicht. Sie ist seit 1. März gültig.
Trinkwasser

Wer hat sich nicht schon selbst darüber geärgert, wenn die räumlichen Verhältnisse auf der Toilette eine ordnungsgemäße Nutzung kaum möglich machten? Die Ursachen sind meist unzureichende Platzverhältnisse oder aufeinander nicht abgestimmte Sanitäreinrichtungsgegenstände. Auch der Wasserstrahl der Armaturen findet seinen Weg immer wieder direkt in das Ablaufventil des Waschbeckens. Dies führt dazu, dass Spritzer der kontaminierten Sperrflüssigkeit aus dem Sifon immer wieder über Waschbecken und Armatur verteilt werden. Aus hygienischer Sicht ist dies generell zu vermeiden, in Einrichtungen des Pflege- und Gesundheitswesens absolut unzulässig und häufiger Reklamationsgrund im Zuge der Inbetriebnahme. Die Mängelbehebung erfordert mitunter den Austausch von Armaturen oder Becken und kann den ausführenden Betrieb so teuer zu stehen kommen.

Zusammenführen wichtiger Richtlinien

Das Vorgängerdokument ÖNORM B 5411 wurde daher grundlegend überarbeitet und um die Inhalte der ÖNORM H 5412 ergänzt. Eingeflossen sind auch Anforderungen in Bezug auf Ausstattung und Mindestbedarf von Sanitärausstattungsgegenständen, die in Abhängigkeit von der Nutzung des Bauwerkes festgelegt wurden. Sie wurden mit der OIB-Richtlinie 3 abgestimmt und zur Information der Anwender mit Verweisen auf gesetzliche Bestimmungen sowie relevante Richtlinien und Merkblätter versehen. Ebenfalls ergänzt wurden allgemeine Teile der ÖNORM B 5410, die nicht in die Normen für barrierefreies Bauen eingeflossen sind. Diese beiden Dokumente sind mit Erscheinen der ÖNORM H 5411 nun endgültig obsolet.

Die Mindestanforderungen betreffend Abstände, Stell- und Bewegungsflächen dienen als Planungsgrundlage zur Dimensionierung von Räumlichkeiten unter Berücksichtigung der vom Planer vorgesehenen Ausstattung und geben dem Planer zusätzliche Sicherheit. Die Vorgaben sollen gewährleisten, dass übliche Einrichtungsgegenstände ohne Einschränkungen genutzt werden können, stellen jedoch keine Maßanforderungen an die Sanitärräume selbst dar. Vor der Anschaffung oder Erneuerung von Einrichtungsgegenständen sind die Räumlichkeiten jedenfalls auf ausreichende Platzverhältnisse zu überprüfen.

Nachjustieren auf zeitgemäße Bedürfnisse

Auch den seit dem Beginn der 90er-Jahre ansteigenden durchschnittlichen Körpergrößen wurde Rechnung getragen, da gerade bei wandmontierten Einrichtungsgegenständen die richtige Montagehöhe wesentlich für ihre Gebrauchstauglichkeit ist. Planer und ausführende Unternehmen dürfen auch weiterhin auf persönliche Vorlieben und Bedürfnisse sowohl in Einzelfällen als auch bei besonderen Personenkreisen eingehen, müssen jedoch zur rechtlichen Absicherung abweichende Montagehöhen unbedingt mit dem Auftraggeber abstimmen. So ist sichergestellt, nicht im Nachhinein mit einer Reklamation wegen Nichteinhaltung normativer Vorgaben konfrontiert zu werden.

Mit der ÖNORM H 5411 ist ein wichtiger Meilenstein geschafft: Für die Anwender der Norm ist es eine wesentliche Erleichterung, zukünftig nur mehr in einer statt wie bisher in drei Normen nachschlagen zu müssen. Zur weiteren Information sind darüber hinaus auch die Verweise auf gesetzliche Vorgaben und andere relevante Bestimmungen enthalten. Damit sind die wichtigsten Anforderungen und Informationen betreffend Planung und Ausführung von sanitären Einrichtungsgegenständen in einem kompakten Werk zusammengefasst.

Bezugsquelle der Norm:Austrian Standards

Autor: Martin Taschl, Generalsekretär des Forum Wasserhygiene

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Haustechnik