Künftig müssen Grünflächen – von Wiesen, Sträuchern und Bäumen bis hin zu Fassaden- und Dachbegrünungen oder Gewässern – in der Stadt Salzburg in einem festgelegten Verhältnis zur Gesamtfläche des Bauvorhabens stehen. Die Berechnung der Grünflächenzahl ist im Rahmen der Baueinreichung vorzunehmen. Betroffen sind alle Neubauten sowie Zu- und Aufbauten, ausgenommen sind nur die Altstadt-Schutzzonen I und II.
Die Stadtplanung hat in Zusammenarbeit mit dem Institut für Landschaftsplanung der Universität für Bodenkultur in Wien eine Methodik entwickelt, um die Qualität der Grün- und Freiflächen im Bauvorhaben wissenschaftlich zu bestimmen. „Kurz gesagt: Je hitzebelasteter eine Fläche ist, desto mehr Grün muss das Bauvorhaben aufweisen. Wird der errechnete Wert nicht erreicht, muss Grün nachjustiert werden“, erklärt Salzburgs Planungsstadträtin Anna Schiester. Bei Nichteinhaltung drohen ein Verbesserungsauftrag und gegebenenfalls Verwaltungsstrafen. Mit dieser Regelung schafft Salzburg eine klare Vorgabe für klimafreundliches Bauen und setzt neue Standards für nachhaltige Stadtentwicklung.

Hier findet man alle Details zur Grünflächenzahl-Verordnung der Stadt Salzburg.
(bt)

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