Patentrecht

Patentstreit um Regelventil beendet

Patent
25.05.2021

Von: Redaktion Gebäudeinstallation
Die Gampper GmbH, Mitglied der Afriso-Gruppe, hat eigenen Angaben zufolge den Patentrechtsstreit um ihr Regelventil mit einem außenstehenden Unternehmen zu ihren Gunsten beendet. 
Regelventil Gampper

Der Beschluss der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts zum Patent EP 2307938 B2 bestätigt die Ansprüche des Sachpatents von 2008. Es bezieht sich auf „in Heizungs-, Kühl- und Sanitärsystemen verbaute, elektronisch arbeitende, druckunabhängige Regelventile, hinter denen, nach einer Beruhigungsstrecke, ultraschall- bzw. elektromagnetisch arbeitende Durchflusssensoren vorgesehen sind“. 

Für TGA- und MSR-Planer sowie das installierende Fachhandwerk ergibt sich aus dem Urteil eine rechtsverbindliche Konsequenz. Werden die Merkmale gemäß des europäischen Patents 2307938 B2 verwendet, dann können gewerbliche Endkunden dazu aufgefordert werden, bereits verbaute patentrechtlich geschützte Heizungs- und Kühlsysteme mindestens teilweise auszubauen und zu vernichten.
Um sich davor zu schützen, sollte vor der Verwendung der Technologie eine Rechtsmängelfreiheit von einem Hersteller abgefordert werden.

Diese "Rechtsmängelfreiheit gegenüber Dritten“ sollte bereits im Angebot vom Produkthersteller bzw. Nutzer der Technologie mit angefordert werden. Sie bestätigt, dass gegenüber dem Nutzer keine Rechte Dritte bestehen. Stellt ein Hersteller widerrechtlich die Rechtsmängelfreiheit aus, wird dieser damit entsprechend schadenersatzpflichtig und nicht der Nutzer.

(ck)

Wofür und wozu wird ein Patent erteilt?

Patentschutz wird für Erfindungen auf dem Gebiet der Technik vergeben. Bei Erfindungen wird u. a. zwischen Erzeugnissen und Verfahren unterschieden. Ohne der Zustimmung des Patentinhabers ist es Dritten verboten, das patentierte Erzeugnis oder Verfahren in Deutschland anzuwenden bzw. herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu den genannten Zwecken einzuführen oder zu besitzen. 
In erster Linie schützt ein Patent also Produkte und Verfahren vor der Nachahmung. Für eine begrenzte Zeit – bis maximal zwanzig Jahre ab dem Anmeldetag – ist die Konkurrenz von der Verwendung der Erfindung ausgeschlossen, wenn die jeweiligen Jahresgebühren für die Aufrechterhaltung entrichtet werden.

Was passiert bei einer Patentverletzung?

Wurde eine Patentverletzung anhand einer Merkmalsanalyse des Patents im Vergleich zum hergestellten Produkt oder verwendeten Verfahren festgestellt, dann hat der Patentinhaber das Recht:
Die Benutzung der Erfindung mit sofortiger Wirkung zu untersagen;
Schadenersatz zu verlangen, z.B. auf Basis von entgangenem Gewinn;
Schadenersatz von den Nutzern der gebauten Anlagen zu verlangen,
und er kann den sofortigen Abbau der Anlagen verlangen.
Der Patentinhaber kann aber auch Lizenzen vergeben und Lizenznehmern gegen Gebühr die Verwertung erlauben. Außerdem kann er das Patent verkaufen oder vererben.

Wie vermeidet man eine Patentverletzung?

Zur Vermeidung von Patentverletzungen ist den Mitwettbewerbern zu raten, vor der Produktion von Geräten bzw. Verfahrensnutzung Recherchen des Standes der Technik durchführen zu lassen oder selbst durchzuführen. Vorsätzlich vorgenommene Patentverletzungen können nach deutschem Patentrecht auch mit Gefängnisstrafen verfolgt werden. Diese ersetzen jedoch nicht die Schadensansprüche, diese können noch zusätzlich entstehen.

Branchen
Haustechnik