Übertragung von Bauherrenpflichten auf einen Projektleiter
Nach dem BauKG können gewisse Pflichten, die primär den Bauherrn treffen, auf einen bestellten Projektleiter übertragen werden. Oberstgerichtlich entschieden wurde kürzlich, welche formalen Anforderungen das Gesetz bzw. die Judikatur an diese Pflichtenübertragung stellt.