BBT SE kündigt Bauvertrag für Baulos H51

Tunnelbau
28.10.2020

 
Trotz intensivster Verhandlungen konnte keine Einigung erzielt werden.
Bei der Kündigung geht es laut BBT SE um mehr als technische Ungereimtheiten.
Bei der Kündigung geht es laut BBT SE um mehr als technische Ungereimtheiten.

Die Errichtergesellschaft des Brenner Basistunnels (BBT SE) hat am Mittwoch bekannt gegeben, den Bauvertrag mit der ARGE H51 (bestehend aus einem Konsortium aus Porr Bau GmbH, G. Hinteregger & Söhne Bau GmbH, Condotte S.p.A. und Itinera S.p.A zu kündigen. Der Vorstand sei am 22. Oktober durch einstimmigen Beschluss des Aufsichtsrats dazu ermächtigt worden. Ein betreffendes Schreiben sei bereits an die ARGE H51 übermittelt worden, hieß es seitens der BBT SE. 

Verhärtete Fronten

Wie die beiden Vorstände der BBT SE Gilberto Cardola und Martin Gradnitzer erklärten, sehe man sich gezwungen, den Vertrag mit der ARGE H51 aufzulösen, da „vertraglich zugesagte Leistungen in mehreren Punkten“ verweigert würden und das Vertrauen dadurch verloren sei: „Auch angesichts der in Aussicht stehenden Vertragsauflösung hat die ARGE H51 nicht eingelenkt, sondern hat ihre vertragliche Sicht veröffentlicht“, so die Vorstände. 

Die Porr sieht die Sache naturgemäß anders. Man sei immer leistungs- und gesprächsbereit gewesen und hatte auch technisch sichere Lösungen auch ohne Mehrkosten angeboten, so der Baukonzern in einer Aussendung. „Diese einseitige Vertragsauflösung ist eindeutig rechtswidrig. Der Vertrag zwischen der ARGE H51 und der BBT SE ist weiterhin aufrecht, selbst bei einer Neuvergabe", betont Porr-CEO Karl-Heinz Strauss und bezieht sich auf ein Rechtsgutachten des Universitätsprofessors Andreas Kletečka. „Bei einer rechtswidrigen Auflösung müsste die BBT auf jeden Fall den Vertrag mit der ARGE und allenfalls auch einen zweiten Vertrag mit einem neuen Auftragnehmer erfüllen. Die BBT hätte nicht nur den Gewinnentgang, sondern auch alle Kosten für die permanente Leistungsbereitschaft des gesamten ARGE-Belegschaft und der ARGE-Technik zu bezahlen. Das kann schon in die Nähe der ursprünglichen Auftragssumme kommen“, so Kletečka.

Mehr als nur technische Probleme

Laut der BBT-Gesellschaft hätten bereits seit kurz nach Auftragsvergabe große Auffassungsunterschiede im Zusammenhang mit der Leistungserbringung zwischen dem Bauherrn und dem Auftragnehmerkonsortium bestanden.Es handle sich hier jedoch nicht nur um Probleme technischer Natur, wie das in der Öffentlichkeit angesprochene Tübbingsystem, also die Dicke der vorgefertigten Betonringe für die Außenschale des Tunnels.

Das lässt Karl-Heinz Strauss nicht auf sich sitzen: „Seit nunmehr mindestens zwei Jahren wissen Vorstand und Aufsichtsrat der BBT SE, dass sie bei der Ausschreibung einen Fehler gemacht haben, der die Sicherheit des Tunnels gefährden würde.“ Würde die BBT, so Strauss, die Sicherheitsbedenken ernst nehmen, müssten Vorstand und Aufsichtsrat eingestehen, dass sie bei der Ausschreibung aus Kostengründen Parameter festgelegt haben, die bei Anwendung der gültigen technischen Normen die sichere Errichtung des Tunnels unmöglich machen. „Da aber offensichtlich nicht sein kann, was nicht sein darf, will man sich nun mit einer rechtswidrigen Vertragsauflösung retten.“

Die Porr AG, die an der ARGE H51 Pfons-Brenner mit ca. der Hälfte der Auftragssumme (966 Mio. Euro zzgl. USt.) beteiligt ist, werded sämtliche Schritte unternehmen, um ihre Rechte zu wahren, kündigt der Porr-CEO an. „Der Vertrag ist aufrecht. Deshalb werden wir jetzt auch nicht den Kopf für die Management- und Aufsichtsfehler hinhalten und die BBT für den Schaden, der nun entstanden ist, zur Verantwortung ziehen.“

Aktualisierter Bauzeitplan wird fertiggestellt

Die Vertragsauflösung zum jetzigen Zeitpunkt und mit der dadurch notwendigen Neuausschreibung erfordere jetzt eine sorgfältige und vertiefte Analyse des Bauzeitplans und des Vergabeplans, so die BBT SE. Beim Projekt des BBT seien als Risikovorsorge sowohl Puffer für die Bauzeit als auch für die Baukosten grundsätzlich eingeplant. Man werde jetzt die laufende Evaluierung zum Bauzeitplan abschließen, alle möglichen Maßnahmen bewerten und einen aktualisierten Bauzeitplan fertigstellen. Auf Basis des aktualisierten Bauzeitplans werde man prüfen, ob die Risikovorsorge zur Abdeckung von Mehrkosten infolge der Auflösung und der Inflation bzw. Wertanpassung ausreiche. Ursprüngich hätte das 18 Kilometer lange Baulos 2024 fertiggestellt werden sollen.

Streitfall Tübbinge

Zentraler Streitpunkt zwischen BBT SE und ARGE H51 ist die Planung und Ausführung des Tübbingsystems. Dieses wurde mit einer Mindestdicke von 40 cm ausgeschrieben. Zu wenig, wie die ausführenden Unternehmen beanstanden. Laut BBT SE hätte die ARGE H51 aufgrund ihrer Unternehmererfahrung bereits im Vorfeld hätte sie einen stärkeren Tübbing anbieten können, anstatt nach bereits erfolgter Auftragsvergabe eine Erhöhung der Tübbingstärke oder eine Reduzierung der Lasten gemäß Planung zulasten der BBT SE zu fordern.

Laut Porr soll der Tübbing in der Ausschreibung fehlerhaft sein, weil zu dünn. „Wir stehen auf dem technischen Standpunkt, dass der vertragliche Tübbing mit einer Dicke von 40 cm nicht die vertraglichen Lasten von 960 bis 2.200 Kilopascal tragen kann“, schrieb die ARGE laut der Tageszeitung Kurier im September an die BBT. Die ARGE H51 führte auch ins Feld, dass auf italienischer Seite Tübbinge mit einer Stärke von 45 cm, aber mit geringeren Traglasten (400 bis 700 Kilopascal) gebaut werden. 

Dickere Tübbinge würden die Baukosten von rund 996 Millionen Euro um gut zehn Prozent erhöhen, heißt es Medienberichten zufolge. 

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