AMFT-Merkblatt

Gewährleistung heißt nicht Wartung

Metallbau
10.01.2023

 
Das neue Merkblatt der AMFT beleuchtet die juristischen Aspekte der Wartungspflichten für Auftraggeber und Metallbauer und gibt Auskunft, in welchem Fall das Metallbauunternehmen in der Pflicht ist, und wann es sich um kostenpflichtige Wartungsleistungen handelt.

Die Folgen der Nutzung sind keine Mängel

In der Kfz-Branche werden Serviceintervalle als selbstverständlich erachtet. Auch Produkte des Metallbaus unterliegen einer unvermeidbaren Alterung und Abnutzung. Doch in der Baubranche ist noch längst nicht allen klar, dass Fenster, Türen, Tore und Fassaden einer regelmäßigen Wartung (Instandhaltung) unterliegen. Welche Arbeiten in welchen Intervallen für die Wartung vorzusehen sind, ist vom Hersteller vorzugeben.

Die wiederkehrende Wartung bringt einige Vorteile mit sich, etwa die Vorbeugung von Störungen, minimierte Betriebs- und Instandhaltungskosten, eine Erhöhung der Lebensdauer der Produkte und damit den langfristigen Erhalt der Investition, etc..

Oft zu unscharfe Abgrenzung

Nicht selten kommt es vor, dass Wartungsarbeiten während der Gewährleistungsphase als vertragliche Verpflichtung der Unternehmen gesehen werden. Dabei erfolgt die Abgrenzung der Gewährleistung zur Instandhaltung meist nicht korrekt und daraus folgend entstehen Meinungsverschiedenheiten, die dann oft in einem Rechtsstreit enden.

Die Instandhaltung erfolgt im Unterschied zur Gewährleistung entgeltlich und ist vom Auftraggeber daher zu beauftragen. Es handelt sich bei einem Wartungs- oder Serviceauftrag um ein gesondertes Vertragsverhältnis, das auch vom ursprünglichen Vertrag zu unterscheiden ist. Der Auftragnehmer hat nur dann Wartungs- und Serviceleistungen durchzuführen, wenn er sich vertraglich dazu verpflichtet hat. Neben der Instandhaltung bestehen für bestimmte Bauprodukte (z.B. Feuerschutzabschlüsse) auch Vorgaben durch Gesetze und Verordnungen zu verpflichtenden wiederkehrenden Überprüfungen dieser Produkte. Sie richten sich an den Betreiber/Nutzer eines Objektes.

Merkblatt erklärt Pflichten

Cover "Wartung bei Metallbauleistungen"
Das AMFT-Merkblatt erklärt den Unterschied zwischen Gewährleistung und Wartung bei Metallbauleistungen.

Nach der Abnahme von Fenstern, Türen und Toren fordert der Auftraggeber vom Metallbauer oftmals Reparatur- und Servicearbeiten und meint, Inspektion, Wartung und Pflege der montierten Bauelemente würden zu den vertraglichen Pflichten zählen.

Die Arbeitsgemeinschaft der Hersteller von Metall-Fenster/Türen/Tore/Fassaden (AMFT) möchte mit dem neuen Merkblatt "Wartung bei Metallbauleistungen" beide Vertragsparteien informieren und sensibilisieren. Das Merkblatt beleuchtet die juristischen Aspekte der Wartungspflichten für Auftraggeber und Metallbauer und hilft Verständnis für dieses heikle Thema zu schaffen.
PDF Download: AMFT Merkblatt: "Wartung bei Metallbauleistungen" (November 2022)

Mustervertrag

Weitere dienliche Hinweise und Informationen zur Wartung sowie ein Musterwartungsvertrag findet sich im AMFT-Merkblatt "Kontrolle und Instandhaltung" (K u. I), das direkt bei der AMFT (amft@fmti.at) bezogen werden kann. Das neue Merkblatt finden Sie auf der Seite der AMFT | www.amft.at.

AMFT

Die Arbeitsgemeinschaft der Hersteller von Metall-Fenster/Türen/Tore/Fassaden (gegründet 1976) ist eine Arbeitsgemeinschaft im Rahmen der Wirtschaftskammer Österreich, welche die speziellen Bedürfnisse der Metallbaubranche abdeckt.
Die AMFT fungiert für derzeit rund 55 Mitgliedsfirmen aus allen Bundesländern Österreichs als Serviceorganisation. Mitglieder sind in erster Linie Metallbauer, aber auch die Anbieter von Aluminiumprofilsystemen (Systemhäuser), das Aluminium-Fenster-Institut sowie Unternehmen der Glasindustrie und aus dem Bereich der Oberflächenveredelung.
www.amft.at

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