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Dokumentation
25.01.2019

 
Die rechtssichere Baustellendokumentation ist ein wichtiges Steuerungsinstrument für Auftraggeber und Auftragnehmer.
Rainer Stempkowski und Katharina Müller gaben Auskunft über eine rechtssichere Baustellendokumentation.
Rainer Stempkowski und Katharina Müller gaben Auskunft über eine rechtssichere Baustellendokumentation.

Mitte Jänner luden die Baurechtsexperten Katharina Müller und Rainer Stempkowski (Stempkowski Baumanagement & Bauwirtschaft Consulting GmbH) zum Jour Fixe mit dem Thema „Rechtssichere Baustellendokumentation – Steuerungsinstrument für Auftraggeber und Auftragnehmer“ in die Räumlichkeiten der Wiener Wirtschaftskanzlei Müller Partner. Müller hob dabei zunächst das Ziel der Baustellendokumentation hervor, nämlich Tatsachen nachweisbar und beweisbar zu machen. Diskutiert wurde dabei auch die nach ÖNORM B 2110 (Punkt 6.2.7.1) bestehende gemeinsame Dokumentationspflicht: „Die Vertragspartner sind verpflichtet, an einer gemeinsamen Dokumentation mitzuwirken. Die Dokumentation allein stellt kein Anerkenntnis einer Forderung dar“, stellt die Rechtsanwältin klar. Sie rät sowohl Auftragnehmern als auch Auftraggebern, an einer ordnungsgemäßen Dokumentation mitzuwirken, um etwaigen Abweichungen vom Bausoll frühzeitig entgegenwirken zu können. Auch die rechtssichere Dokumentation in Streitfällen und die dabei nicht zu unterschätzende Bedeutung des Sachverständigenbeweises war Thema in Müllers Vortrag.

Dokumentation von Anfang an

Stempkowski führte die Grenzen der Dokumentation näher aus. Anhand von konkreten Beispielen stellte er eine zumutbare und erforderliche Dokumentation bei Leistungsstörungen dar und zeigte dabei auf, dass der Detaillierungsgrad von Nachweisen von der Ursache-Folge-Auswirkung abhängig ist.

Zudem stellten die Experten klar, dass Dokumentation kein Angriffsmittel ist, sondern ein Beweismittel darstellt und per se kein Anspruch daraus abgeleitet werden kann. „Eine gemeinsame, von Beginn an strukturierte Dokumentation stellt vielmehr ein wichtiges Steuerungselement für Auftraggeber und Auftragnehmer während des gesamten Bauvorhabens dar. Es empfiehlt sich daher, eine nähere Spezifizierung der Dokumentation bereits im Vertrag vorzusehen“, sind sich die Experten einig.

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