Der Bundesreparaturbonus kommt. Teilnahmeberechtigt sind alle Betriebe mit entsprechender Gewerbeberechtigung. Unterstützt wird die Reparatur von Geräten, welche üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden, durch eine bundesweite Förderung in der Höhe von 130 Mio. Euro bis zum Jahr 2026.

50 Prozent der Reparaturkosten werden ersetzt

Die Förderung kann von Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich in Anspruch genommen werden und soll 50 Prozent der Kosten bis zu max. 200 Euro je Reparatur bzw. max. 30 Euro für einen Kostenvoranschlag betragen. Dazu ist es notwendig, sich über eine Förderungs-Website einen Bon herunterzuladen und diesen im Reparaturbetrieb vorzuweisen. Bezahlt wird dann nur noch die Differenz zur Förderung. Den Förderbetrag erhält der Reparaturbetrieb von der Förderstelle ersetzt. Pro Person können im Förderzeitraum beliebig viele Bons schnell und unkompliziert heruntergeladen und eingelöst werden.

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Der Bundesreparaturbonus ist eine Bundesförderung zur Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten. Die Förderung wird von der Europäischen Kommission im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans finanziert. 

(ck)