Brennpunkt: Bürokratie

Große Worte, kleines Paket

19.01.2026

Die Regierung hat ihr Paket zur Entbürokratisierung präsentiert. Das Dumme: Es besteht vor allem aus Ideen, die noch weit von der Umsetzung entfernt sind.

„Es ist geradezu grotesk, dass nur wenige Tage nach der Präsentation des Entbürokratisierungspakets der Bundesregierung nun mit einer Hitzeschutz-Verordnung ein neues Bürokratiemonster erschaffen wird.“ Robert Jägersberger, Bundesinnungsmeister Bau und Obmann des österreichischen Baumeisterverbandes, macht aus seiner Verärgerung kein Geheimnis.

115 Ideen

Kurz vor Jahresende hatte die Regierung mit großen Worten „das erste große Entbürokratisierungspaket für die Republik Österreich“ präsentiert. „Ein Programm zur Vereinfachung von Leben, Arbeit, Wirtschaft und Verwaltung“, wie es der für das Thema federführend verantwortliche Staatssekretär Sepp Schellhorn ohne übertriebene Bescheidenheit formulierte. Besagtes Programm umfasst 115 Punkte – Vorschriften und Regeln, die abgeschafft werden sollen. Einiges wird schnell zu erledigen sein, für andere Maßnahmen braucht es komplizierte Gesetzesänderungen und die Zustimmung von Ländern und Gemeinden.

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„Die Regierung hat Anfang Dezember einige gut gemeinte Vorschläge zum Bürokratie-Abbau gemacht. Dazu gehören etwa digitale Einreichungen oder die Einführung von One-Stop-Shops für Bauverfahren. Aber das sind bislang alles nur Ideen. Sie sind weder beschlossen noch umgesetzt. Wie schwer sich die Umsetzung in der Praxis gestalten wird, zeigt zum Beispiel, dass es allein in Niederösterreich 573 Gemeinden gibt, die auch die Baubehörde stellen“, sagt Jägersberger. Er ergänzt: „Im Gegensatz dazu hat die Regierung Ende des Jahres mit der Hitzeschutzverordnung Fakten und ein Bürokratie-Monster geschaffen. Das ist bereits Realität und konterkariert die eigenen Bemühungen um einen Bürokratieabbau.“

Manfred Denk, Bundesspartenobmann Gewerbe und Handwerk in der WKO, kann vielen der vorgestellten Vorschläge einiges abgewinnen. „Es freut mich schon einmal, dass man überhaupt auf die Idee gekommen ist, das Thema Entbürokratisierung ernsthaft anzugehen“, meint er. „Man wird sich aber ein wenig mehr bemühen müssen. Die vorliegenden Maßnahmen können nur der Anfang sein.“ So wie seinem Kollegen Jägersberger schlägt ihm die neue Hitzeschutzverordnung auf die Stimmung: „Der Arbeitnehmerschutz liegt in unserem ureigensten Interesse. Aber jetzt eine eigene Verordnung mit zusätzlichem administrativem Aufwand einzuführen – das halte ich für das völlig falsche Signal.“

Neues Bürokratie-Monster Hitzeschutz-Verordnung

Dieser Verordnung sind monatelange Debatten vorausgegangen. Die Kernfrage dabei: Ist sie angesichts der bereits bestehenden gesetzlichen Arbeitnehmerschutzbestimmungen überhaupt notwendig? Die betroffenen Branchen hatten in ihren Stellungnahmen darauf hingewiesen, dass die geplante Hitzeschutz-Verordnung keine substanzielle Verbesserung für Mitarbeiter bringe, dafür aber umso mehr Dokumentationspflichten und zusätzliche Bürokratie für die bauausführende Wirtschaft. „Die mahnenden Stimmen der Praktiker, die den Hitzeschutz auf Baustellen im Interesse der Belegschaft sicherstellen, wurden von den Autoren der Verordnung zum allergrößten Teil ignoriert“, so der Baumeisterverband.

Die Hitzeschutz-Verordnung beinhaltet in erster Linie formale Vorgaben wie Evaluierungspflichten, die vor allem für kleine und mittlere Unternehmen mit viel bürokratischem Aufwand verbunden sind. „Dies steht im krassen Widerspruch zum erklärten Ziel der Bundesregierung, Bürokratiekosten zu senken“, so der Baumeisterverband.

Das Argument ist nicht von der Hand zu weisen. Im Ministerratsbeschluss vom Dezember zu ihrem Entbürokratisierungspaket hatte die Bundesregierung noch ausdrücklich festgehalten, dass Bürokratie dem Staat Österreich Jahr für Jahr rund 15 Milliarden Euro koste und Betriebe vor immer größer werdenden Herausforderungen stelle. Vor diesem Hintergrund bekenne man sich zur Notwendigkeit der Entbürokratisierung.

„Wenige Tage später sieht man die Welt scheinbar wieder mit anderen Augen, denn die Hitzeschutz-Verordnung widerspricht dem Ziel der Entbürokratisierung gleich in mehrfacher Hinsicht“, kritisiert der Baumeisterverband. Die Verordnung lasse wesentliche Definitionen offen und eröffne dem vollziehenden Arbeitsinspektorat einen weiten Interpretationsspielraum bei ihren Kontrollen. „Rechtsunsicherheit ist damit vorprogrammiert, weshalb es gerade in diesem Bereich notwendig sein wird, das viel zitierte Motto ‚Beraten, statt Strafen‘ in der Vollzugspraxis umzusetzen.“

Die Vertreter des Baugewerbes kritisieren zudem, dass wichtige Regelungsinhalte – vor allem die verpflichtenden Hitzeschutzmaßnahmen – bereits auf die Vorwarnstufe abzielen und nicht auf eine tatsächliche oder akut auftretende Gefahrenlage. „Der Schutz der Arbeitnehmer vor Hitze und UV-Strahlung ist bereits seit Jahren durch gesetzliche Regelungen wie das Arbeitnehmerschutzgesetz, die Verordnung zur persönlichen Schutzausrüstung und die Verordnung optische Strahlung umfassend abgedeckt“, argumentiert der Baumeisterverband. „In der Baubranche sind daraus resultierende Schutzmaßnahmen bereits längst gelebte Praxis, sofern diese im Einzelfall rechtlich möglich und praktikabel sind.“

In diesem Zusammenhang müsse man allerdings auch die Auftraggeber und Bauherren in die Pflicht nehmen. Sie würden bereits in der Ausschreibungsphase wichtige Weichenstellungen vornehmen können. Jägersberger abschließend: „Unsere Arbeiter sind das wichtigste Kapital und alleine schon aus Eigeninteresse setzt die Bauwirtschaft alle praxisgerechten und sinnvollen Schutzmaßnahmen um. Das muss uns – bei allem Respekt – nicht erst die Frau Minister im Wege einer Verordnung erklären.“