Derzeit wird eine Grunderwerbssteuer dann fällig, wenn eine Immobilie direkt verkauft wird – wenn also etwa eine Wohnung an einen neuen Eigentümer geht. Die Steuer beträgt dann 3,5 Prozent vom Kaufpreis. Außerdem muss die Steuer bezahlt werden, wenn eine Firma, die selbst Immobilien besitzt, den Eigentümer wechselt. Letzteres wurde mit der Steuerreform 2016 verschärft, um damals übliche Steuervermeidungskonstruktionen zu unterbinden. Der Entwurf der geplanten Änderung im Jahressteuergesetz sieht nun vor, dass bei der Übertragung von Immobilien keine Grunderwerbssteuer anfällt, wenn diese in verschachtelten Firmenkonstruktionen verkauft wird. Dadurch könnten Spekulationen mit Immobilien und Bauland zusätzlich befeuert werden, denn schon jetzt sorgt diese für rapid steigende Wohnkosten und hemmt den gemeinnützigen Wohnbau. Anstatt den Ausverkauf Österreichs an ausländische Immobilienfonds noch zu beschleunigen, sollte der Grunderwerb durch Ausländer und ausländische Firmen nach dem Vorbild der Schweiz und Dänemarks unterbunden werden.
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