„Der Entwurf berücksichtigt nicht alle Vorgaben, die vom Europäischen Parlament beschlossen wurden.“ Wolfgang Hucek, Geschäftsführer von Trox Austria und Vorstandsmitglied der Branchenvereinigung Zuluft, kritisierte am Tag der Lüftung in Wien den Entwurf zur OIB 3 Richtlinie, mit der die Europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) in österreichisches Recht umgesetzt werden soll.

Fachtagung in Wien

Die Fachtagung wurde von Zuluft Austria in Zusammenarbeit mit dem Büro Andreas Greml, Komfortlüftung Austria und Klimaaktiv organisiert. Im Mittelpunkt standen aktuelle Entwicklungen, innovative Lösungsansätze und praxisorientierte Fachvorträge rund um die Lüftungstechnik und die Wärmerückgewinnung. Expertinnen und Experten wie Professor Hans-Peter Hutter (MedUni Wien), Peter Tappler (Umweltministerium), Severin Plattner (Rechtsanwaltskanzlei Heid & Partner), Claus Händel (EVIA) und Christof Tallian (AUVA) beleuchteten Themen aus Planung, Technik und Praxis.

Tag der Lüftung
Tag der Lüftung: Im Mittelpunkt standen aktuelle Entwicklungen, innovative Lösungsansätze und praxisorientierte Fachvorträge. © H. Schmid

Dabei kam auch die Umsetzung der EPBD in der OIB 3 zur Sprache. Die Neufassung der EPBD verankert die Raumklimaqualitätals integralen Bestandteil der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Dies wird aus Sicht von Hucek und dem Verein Zuluft im vorliegenden Entwurf der OIB 3 nicht ausreichend berücksichtigt. Dies wird auch in einer Eingabe des Vereins deutlich, die der Gebäude Installation vorliegt.

Gleichrangige Größe

Die Raumklimaqualität werde in der EPBD „nicht mehr als randständiger Komfortparameter behandelt, sondern als gleichrangige Zielgröße neben Energieeffizienz und Dekarbonisierung“, heißt es in der Eingabe. Und weiter: „Die Kommission stellt klar, dass Energieeinsparungen nicht zulasten der Gesundheit der Nutzer erfolgen dürfen und dass Lösungen zu bevorzugen sind, die gleichzeitig Energieeffizienz und Raumluftqualität verbessern.“

Dieser Vorgabe wird aus Sicht von Hucek und seinen Mitstreiter*innen in der aktuellen Version der OIB 3 nicht ausreichend Rechnung getragen. Sie enthalte „allgemeine Anforderungen an Lüftung und Schutz vor gefährlichen Immissionen, jedoch – mit Ausnahme des Referenzwertes für Radon – keine detaillierten, normativ konkretisierten Anforderungen an die Raumluftqualität“, schreien sie in der Eingabe.

Aus ihrer Sicht fehlen verbindliche nationale Standards zur Raumklimaqualität, konkrete Verweise auf bestehende nationale Bewertungsrichtlinien zur Innenraumluft, eine verpflichtende Erstellung eines Lüftungskonzeptes in der Planungsphase, wie Sie schon seit 2023 vom OEISS Österreichischen Institut für Schul- und Sportstättenbau für ebendiese vorgeschrieben wird und klare Parameter für CO₂ als hygienischen Lüftungsindikator.

Echte Lücken

„Besonders bei den spezifischen Parametern zur Raumluftqualität sehe ich Lücken“, sagt Hucek. „Wenn konkrete Anforderungen fehlen, entsteht weniger Druck, die Raumluftqualität tatsächlich zu überprüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zu setzen“, erläutert er weiter. „Die Richtlinie verlangt nicht zwingend ein bestimmtes Messgerät. Sie sieht aber vor, dass Parameter wie Temperatur, Feuchtigkeit und CO₂ ausreichend berücksichtigt werden.“

Das könne aber müsse nicht zwangsläufig mit einer mechanischen Lüftung gelöst werden. Hucek: „Wenn sich die geforderten Werte mit natürlicher Lüftung nicht erreichen lassen, ist eine mechanische Lüftung in der Regel die naheliegende Lösung. Entscheidend ist, dass man weiß, wie die Luftqualität tatsächlich ist.“

Der Zuluft-Vertreter fordert daher, dass der Entwurf noch einmal sorgfältig geprüft wird. „Es geht darum, die Anforderungen der Richtlinie zur Raumluftqualität tatsächlich zu berücksichtigen und klarzustellen, wie die relevanten Parameter erfasst werden sollen“, meint Hucek. „Sonst droht Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren.“