Mit einem ressortübergreifend abgestimmten Praxisleitfaden wollen drei Bundesministerien die Qualität und Koordination kommunaler Entwicklungsprozesse verbessern. Im Mittelpunkt stehen Orts- und Stadtkerne, Innenentwicklung und ein abgestimmter Einsatz öffentlicher Mittel.
Gemeinsame Grundlage für kommunale Planung
Das Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport (BMWKMS), das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) sowie das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) haben gemeinsam einen Praxisleitfaden für integrierte räumliche Entwicklungskonzepte (IEK) erarbeitet. Die Arbeitshilfe soll erstmals österreichweit einheitliche Zielsetzungen und Mindeststandards für solche Entwicklungsprozesse festlegen.
Integrierte räumliche Entwicklungskonzepte dienen dazu, räumliche, wirtschaftliche, ökologische und soziale Aspekte gemeinsam zu betrachten und daraus strategische Entwicklungsziele abzuleiten. Städte, Gemeinden und Regionen können damit ihre Planungen koordinieren und öffentliche Mittel gezielter auf die jeweiligen Entwicklungsziele ausrichten.
Qualitätsstandards und Förderpolitik
Der Leitfaden versteht das IEK als informelles Instrument der Raumentwicklung. Es soll einen qualitätssichernden Rahmen für strategische Entwicklungsprozesse bilden und zugleich als Schnittstelle zwischen Planung und Förderpolitik dienen. Nach Angaben der Ministerien können dadurch Investitionen und Fördermaßnahmen auf EU-, Bundes- und Landesebene besser aufeinander abgestimmt und Doppelgleisigkeiten vermieden werden.
Vizekanzler und Kulturminister Andreas Babler (BMWKMS) sieht darin eine Grundlage, um Orts- und Stadtkerne zu stärken, Leerstände zu vermeiden und Investitionen gezielter einzusetzen. Bundesminister Peter Hanke (BMIMI) bezeichnet integrierte Entwicklungskonzepte als einen Hebel, um wirtschaftliche Entwicklung, ökologische Resilienz und Innovationsräume miteinander zu verbinden.
Der Leitfaden geht auf eine interministerielle Arbeitsgruppe zur Stärkung von Orts- und Stadtkernen zurück. Inhaltlich knüpft er unter anderem an die Ziele des Regierungsprogramms 2025–2029 an. Dazu gehören die Belebung von Ortskernen, qualitätsvolle Innenentwicklung, ein sparsamer Umgang mit Boden sowie eine bessere Koordinierung von Förderungen.
Weitere Abstimmung der Förderprogramme
Die drei Ressorts wollen ihre Zusammenarbeit bei den Förderprogrammen fortsetzen. Bestehende Programme sollen schrittweise weiterentwickelt und stärker aufeinander abgestimmt werden. Ziel ist es, Förderzugänge zu vereinfachen und integrierte Entwicklungsansätze zu unterstützen. Der neue Praxisleitfaden soll dafür die gemeinsame fachliche Grundlage bilden. Bundesminister Norbert Totschnig (BMLUK) betont die Bedeutung lebendiger Orts- und Stadtkerne für Begegnung, Versorgung und Lebensqualität. Integrierte Entwicklungsplanung könne vorhandene Stärken bündeln und neue Impulse setzen, so Totschnig.
Öffentliche Präsentation im Herbst
Vorgestellt wird der Praxisleitfaden bei der Kommunalmesse am 1. und 2. Oktober in Salzburg sowie bei der 4. Fachtagung zur Stärkung von Stadt- und Ortskernen am 6. und 7. Oktober 2026 in Zeltweg in der Steiermark. Über die zuständigen Interessenvertretungen soll die Arbeitshilfe Gemeinden und weiteren relevanten Akteuren zur Verfügung gestellt werden.