Arbeitssicherheit

EU-Konzept für eine asbestfreie Zukunft

Arbeitnehmerschutz
04.07.2023

Von: Redaktion Handwerk + Bau
Allein im Jahr 2019 starben in der EU mehr als 70.000 Menschen an den Folgen einer früheren Asbestexposition am Arbeitsplatz. Die EU-Kommission legt ein umfassendes Konzept für eine asbestfreie Zukunft vor.

Asbest darf in der EU seit 2005 nicht mehr verwendet werden. Da jedoch vor dem Verbot mehr als 220 Millionen Gebäudeteile errichtet wurden, dürften viele Gebäude noch Asbest enthalten und eine Gesundheitsgefahr darstellen. Darüber hinaus müssen Asbestabfälle weiterhin bewirtschaftet und entsorgt werden. Schätzungen zufolge sind derzeit 4,1 bis 7,3 Millionen Arbeitnehmer*innen Asbest ausgesetzt, 97 % davon im Baugewerbe. Werden asbesthaltige Materialien etwa bei Renovierungen beschädigt und Asbestfasern freigesetzt und eingeatmet, stellt dies eine besondere Gefahr für die Gesundheit dar. Das Einatmen von in der Luft befindlichen Asbestfasern kann unter Anderem Lungenkrebs verursachen, wobei erste Krankheitsanzeichen meist erst etwa 30 Jahre nach der Exposition auftreten.

In der Strategie für eine Renovierungswelle, die darauf abzielt, die jährliche Quote der Gebäuderenovierungen bis 2030 mindestens zu verdoppeln, wird daher betont, wie wichtig ein umfassender Ansatz zur Bekämpfung von Asbest ist. Gut 78 % der in den Mitgliedstaaten anerkannten berufsbedingten Krebserkrankungen stehen im Zusammenhang mit Asbest.

Über die Aufbau- und Resilienzfazilität, den Europäischen Sozialfonds Plus und den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung werden beträchtliche EU-Mittel bereitgestellt, um die Mitgliedstaaten in puncto Gesundheitsvorsorge, Behandlung, Gebäudesanierung und Asbestentfernung zu unterstützen.

Eine asbestfreie Zukunft für alle

Für den Schutz auch künftiger Generationen vor den mit Asbest verbundenen Gefahren legt die Kommission ein umfassendes gesundheitspolitisches Konzept mit folgenden Zielen vor:

  • Bessere Unterstützung von Opfern von Asbestkrankheiten
    Die Kommission wird den Beratenden Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zur Anerkennung weiterer asbestbedingter Erkrankungen als Berufskrankheiten konsultieren.
  • Besserer Schutz vor Asbest für Arbeitnehmer/innen
    Die Kommission schlägt heute vor, den Arbeitsplatzgrenzwert für Asbest durch eine Überarbeitung der Richtlinie über Asbest am Arbeitsplatz deutlich zu senken.
  • Bessere Informationen über Asbest in Gebäuden
    Die Kommission wird einen Gesetzesvorschlag zur Ermittlung und Meldung von Asbest in Gebäuden vorlegen und einen Regulierungsansatz zur Einführung digitaler Gebäude-Logbücher vorschlagen. Dessen Ziel ist, dass gebäudebezogene Daten über die Planung bis hin zum Bau und Abriss besser geteilt und genutzt werden können.
  • Sichere Asbestentsorgung, keine Verschmutzung
    Die Kommission wird das EU-Protokoll über die Bewirtschaftung von Bau- und Abbruchabfällen sowie die Leitlinien für Abfallaudits vor Abbruch- und Renovierungsarbeiten an Gebäuden überarbeiten.
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