Der Österreichische Baustoff-Recycling-Verband (BRV) kritisiert den vorliegenden Entwurf zur OIB-Richtlinie 7. Sie trägt den Namen „Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen“ und soll erstmal die Nachhaltigkeit und die Klimawirkung von Gebäuden im österreichischen Baurecht verankern. Die Kritik des BRV: Der Entwurf behandelt „nur den Neubau und nur die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“, die Kreislaufwirtschaft werde nicht berücksichtigt. Aus Sicht des BRF „ist dies ein Versäumnis – hatte doch das OIB-Grundlagendokument vor zwei Jahren sehr wohl auch das Thema Recycling und Kreislaufwirtschaft beinhaltet“.

Technische Regelwerke

OIB-Richtlinien sind wichtige technische Regelwerke für das Bauwesen in Österreich. Sie legen grundlegende technische Anforderungen an Gebäude fest und dienen dazu, die Bauvorschriften der österreichischen Bundesländer zu harmonisieren. Sie betreffen bislang beispielsweise Brandschutz, Energieeinsparung, Wärmeschutz, Schallschutz und die Nutzungssicherheit von Gebäuden.

 Im Sommer wurde ein Vorschlag für eine neue, längst OIB-Richtlinie 7 „Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen“ in Begutachtung gesendet. Dieser Entwurf erweitert die sechs bestehenden OIB-Richtlinien um den Aspekt der Nachhaltigkeit, insbesondere der Berechnung des Lebenszyklus-Treibhauspotenzials. „Es erfolgt somit eine Minimalumsetzung der EU-rechtlichen Verpflichtungen“, erläutert der BRV  „Sie weiche daher im thematischen Umfang vom eigenen OIB Grundlagendokument zur Ausarbeitung einer OIB-Richtlinie 7 „Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen“, Ausgabe Mai 2023, ab. Der BRV unterstütze die Lebenszyklusberechnung und die Arbeiten an dem Entwurf – fordere aber die Einbeziehung des Themas Baustoff-Recycling.

Der BRV fordert, dass das Thema Recycling verpflichtend in die OIB-Richtlinie aufgenommen wird und damit auf baurechtlicher Basis mit einbezogen werden muss.