Die Gemeinnützigen Bauvereinigungen Niederösterreichs (GBV Niederösterreich) sprechen sich für eine Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsprozessen im Wohnbau aus. Hintergrund sind Forderungen, die der Verband Österreichischer Projektentwickler (VÖPE) gemeinsam mit einem Bundesverband zur Beschleunigung von Bau- und Genehmigungsverfahren bei einer Pressekonferenz in der vergangenen Woche vorgestellt hat. Die Vorschläge zielen darauf ab, Planungs- und Genehmigungsprozesse zu vereinfachen, Verfahrensdauern zu verkürzen und Wohnbauprojekte schneller umzusetzen. Genannt werden unter anderem effizientere Behördenabläufe, mehr Verfahrenssicherheit und der Abbau bürokratischer Hürden.
Verdichtung als Faktor für leistbaren Wohnraum
Nach Angaben der GBV Niederösterreich bestätigt auch eine aktuelle Studie des Verbands den Handlungsbedarf. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die Bebauungsdichte einen wesentlichen Einfluss auf die Schaffung leistbaren Wohnraums hat. Insbesondere die Verdichtung in Orts- und Stadtzentren sowie eine stärkere Nutzung vorhandener Flächen könnten dazu beitragen, den steigenden Wohnbedarf zu decken und bestehende Infrastruktur effizienter zu nutzen. „Das ist genau, was wir auch in Niederösterreich in der Praxis erleben – vielfach ist die größte Baustelle das Verfahren, nicht am Bauplatz. Verfahren dauern heute oft länger als die Errichtung selbst“, sagt Christian Rädler, Obmann der GBV Niederösterreich in St. Pölten.
Gesetzliche Grundlagen bereits vorhanden
Rädler verweist darauf, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine raschere Umsetzung von Wohnbauprojekten bereits geschaffen worden seien. Nun komme es darauf an, diese Möglichkeiten auch in der Praxis konsequent anzuwenden. „Die Ergebnisse unserer Studie zeigen klar, dass Zentrumsverdichtung und eine höhere Bebauungsdichte entscheidend für leistbaren Wohnraum sind. Dazu brauchen wir die Gemeinden an unserer Seite, damit auch komplexe Projekte realisierbar werden. Mit dem Niederösterreichischen Sanierungsvereinfachungsgesetz wurde die gesetzliche Grundlage geschaffen – jetzt muss sie konsequent in die Praxis kommen“, sagt Rädler.