Der Antragsteller muss dafür mit seinem Meisterprüfungszeugnis persönlich zum Meldeservice gehen – dort wird die Eintragung vorgenommen. Im Reisepass, Personalausweis oder Führerschein können die Meister ihren Titel eintragen lassen und als Abkürzung „Mst.in“ bzw. „Mst.“ vor dem Namen führen, auch die Bezeichnung „Meisterin“ bzw. „Meister“ ist möglich.
Der Meistertitel ist damit formal dem akademischen Bachelor gleichgestellt und stärkt das Ansehen der dualen Ausbildung.
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