Seit 1. Oktober 2026 gelten die neuen Bestimmungen zur gemeinsamen Energienutzung im Elektrizitätswirtschaftsgesetz. Erneuerbarer Strom kann nun nicht nur innerhalb einer Energiegemeinschaft, sondern auch auf Basis von Peer-to-Peer-Verträgen gemeinsam genutzt werden. Der bestehende Stromliefervertrag bleibt dabei aufrecht. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich insbesondere in den Paragrafen 65 bis 72 des ElWG.

Parallel dazu startete der Klima- und Energiefonds am 1. Oktober die Ausschreibung „Gemeinsame Energienutzung und Innovationen für eine optimierte Systemintegration“. Insgesamt stehen bis zu 6,9 Millionen Euro bereit. Einreichungen sind bis 10. März 2027 möglich. Adressiert werden bestehende, aktive Projekte der gemeinsamen Energienutzung im lokalen oder regionalen Nahebereich. Dazu gehören Energiegemeinschaften, gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen und vertraglich organisierte Modelle.

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Das Programm geht damit über das bisher verbreitete Modell hinaus, gemeinschaftlich erzeugten Photovoltaikstrom lediglich rechnerisch auf mehrere Zählpunkte aufzuteilen. Künftig sollen Erzeugung und Verbrauch stärker aufeinander abgestimmt werden. Genau an diesem Punkt kommen Wärmepumpen und andere steuerbare Anlagen ins Spiel.

Gefördert wird die Einbindung, nicht das Gerät

Im Schwerpunkt „Digitalisierung und Flexibilisierung“ werden Beratung, Konzeption und technische Maßnahmen unterstützt, mit denen Erzeuger, Speicher und Verbraucher gemeinsam gesteuert werden können. Förderfähig sind etwa Sensoren, Kommunikationstechnik, Smart-Meter-Leseköpfe, zentrale Steuerungen und Anpassungen der Steuerungslogik.

Ein Projekt muss mindestens zwei von sechs vorgegebenen Kriterien erfüllen. Eines davon ist die Integration einer Wärmepumpe oder einer gemeinschaftlichen Wärmeversorgung. Weitere Kriterien betreffen die Reduktion von Lastspitzen, die Verbrauchsoptimierung, intelligente Speicher, Ladeinfrastruktur und Anreize für einen flexibleren Strombezug.

Die Förderung beträgt laut Ausschreibungsleitfaden 50 Prozent der anrechenbaren Kosten. Pro Projekt sind höchstens 10.000 Euro auf Basis von Nettokosten beziehungsweise 12.000 Euro bei endgültig getragenen Bruttokosten vorgesehen. Für diesen Schwerpunkt stehen insgesamt zwei Millionen Euro zur Verfügung. umweltfoerderung.at

Wichtig für Beratungsgespräche: Die Förderung finanziert nicht den Kauf einer Wärmepumpe. Investitionen in Verbrauchsanlagen, Erzeugungsanlagen oder Ladeinfrastruktur sind ausdrücklich ausgeschlossen. Ebenfalls nicht förderfähig sind reine Hardware- oder Softwarekäufe ohne begleitende Beratung sowie laufende Softwarekosten.

Was sich für Installateurbetriebe ändert

Für Installateurbetriebe liegt die Chance daher nicht im zusätzlichen Geräteverkauf allein. Gefragt sind Anlagen, die sich tatsächlich in ein übergeordnetes Energiemanagement einbinden lassen. Dazu gehören geeignete Schnittstellen, eine dokumentierte Regelungslogik und eine Inbetriebnahme, bei der Wärmeerzeugung, Warmwasserbereitung, Speicher und verfügbarer Gemeinschaftsstrom aufeinander abgestimmt werden.

In der Praxis sollten Betriebe bereits bei der Planung klären:

  • Über welche Schnittstellen lässt sich die Wärmepumpe ansteuern?
  • Kann der Betrieb zeitlich verschoben werden, ohne Komfort oder Effizienz zu beeinträchtigen?
  • Sind Pufferspeicher und Warmwasserspeicher für die vorgesehene Betriebsweise geeignet?
  • Welche Messdaten stehen für Steuerung und Erfolgskontrolle zur Verfügung?
  • Wer übernimmt die Abstimmung mit Elektroplanung, Energiemanagement und Betreiber der Energiegemeinschaft?

Installateurbetriebe sind nicht automatisch selbst förderberechtigt. Sie können jedoch als Fachplaner, Errichter und technische Dienstleister an den Projekten mitwirken. Sinnvoll sind Kooperationen mit Elektrotechnikbetrieben, Energiemanagement-Anbietern und Organisatoren von Energiegemeinschaften. Angebote sollten die Schnittstellenprüfung, das Steuerungskonzept, die erforderlichen Komponenten, die Inbetriebnahme und die Dokumentation getrennt ausweisen. Das erleichtert dem Förderwerber die Vorlage der geforderten Kostenvoranschläge.

Übergangsphase bremst den Soforteffekt

Trotz des Programmstarts ist die praktische Umsetzung noch nicht vollständig ausgerollt. Seit 5. Oktober können die neuen Modelle vorerst nur Zählpunkte umfassen, die beim selben Netzbetreiber liegen. Eine Umsetzung über mehrere Netzgebiete beziehungsweise österreichweit wird laut Koordinationsstelle voraussichtlich erst ab April 2027 möglich.

Auch bei den Netzentgelten besteht eine Übergangsphase: Die entsprechende Verordnung soll nach derzeitigem Stand am 1. Jänner 2027 in Kraft treten. Bis dahin erhalten neue lokale oder regionale Peer-to-Peer-Modelle noch keine reduzierten Netzentgelte. Fachbetriebe sollten daher keine Einsparungen versprechen, bevor Netzbereich, Tarifmodell und zeitlicher Projektablauf geklärt sind. Energiegemeinschaften

Die neue Förderung ist kein Ersatz für die ausgelaufene Kesseltauschförderung und auch kein breiter Impuls für den Heizungsmarkt. Sie markiert dennoch eine technische Entwicklung, auf die sich Installateurbetriebe einstellen müssen: Die Wärmepumpe wird zunehmend nicht nur als Wärmeerzeuger betrachtet, sondern als steuerbarer Bestandteil eines vernetzten Energiesystems.