„Der mit 450 Millionen Euro dotierte Waldfonds soll verlängert werden, lässt jedoch Transparenz und eine positive Wirkung vermissen“. Die Vereinigung der Österreichischen Zementindustrie (VÖU) kritisiert das Gebaren mit Steuermitteln beim Waldfonds. Die VÖZ verweist dabei auf den Rechnungshof, der neben mangelnder Transparenz auch die Förderpraxis des Waldfonds beanstandet habe. „Überförderungen sowie Mehrfachförderungen konnten nicht ausgeschlossen werden“, so die VÖZ. Zudem würden über den Waldfonds steuerfinanzierte Förderungen ausgeschüttet, die laut Steuerexperte Gottfried Schellmann nicht mit der EU-Freistellungsverordnung vereinbar sein dürften.
Nicht zulässig
Die Förderung sowie Bewerbung von Holz in der industriellen Verarbeitung sei weder EU-rechtlich zulässig noch sachlich gerechtfertigt. Darauf weist der Steuerexperte Gottfried Schellmann in einer rechtlichen Prüfung für den Stahlbauverband hin. EU-rechtlich zulässig seien Beihilfen ausschließlich für die Urproduktion von Holz. Förderungen entlang der gesamten Verarbeitungskette – von Sägewerken bis hin zu Leimbindern oder Verbundprodukten – fehle es damit an rechtlicher Grundlage. „Dennoch werden Vermarktung und Verwendung von Holz seit Beginn der Förderausschüttungen im Rahmen des steuerfinanzierten Waldfonds mit insgesamt 65,8 Millionen Euro subventioniert“, kritisiert die VÖZ. Der 2020 von Elisabeth Köstinger initiierte Waldfonds ist insgesamt mit 450 Millionen Euro dotiert. Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig setzt sich aktuell für eine Verlängerung des Fonds ein.
„Aus unserer Sicht handelt es sich dabei um eine steuerfinanzierte Wettbewerbsverzerrung zugunsten von Holz und zulasten anderer Baustoffe wie Stahl, Aluminium, Beton oder Zement. Deren Hersteller sind bereits zusätzlich durch hohe CO₂-Kosten belastet. Gerade die Vermeidung solcher Wettbewerbsverzerrungen ist eine klare Linie der EU-Kommission. Umso unverständlicher ist es, dass die EU-Kommission mit der Notifizierung der Fördermittel für den Waldfonds ihre eigenen Regeln unterläuft. Das ist absurd und wird auf unseren Widerstand stoßen“, sagt VÖZ-Geschäftsführer Sebastian Spaun.
Besonders irritierend
Besonders irritierend ist für Spaun, selbst Absolvent der Universität für Bodenkultur, „dass Minister Norbert Totschnig den millionenschweren Einsatz von Steuergeldern mit Wiederaufforstung und Waldschutz begründet“. Gleichzeitig werde jedoch mit Maßnahme 9 zur verstärkten Verwendung des Rohstoffs Holz die Holzentnahme mit 65,8 Millionen Euro an gebundenen und ausbezahlten Mitteln massiv forciert. „Es ist widersprüchlich, einerseits Waldschutz zu propagieren und andererseits die intensive Nutzholzentnahme und damit Kahlschläge finanziell zu fördern“, so Spaun. Dass diese Förderpolitik den Wäldern nicht nützt, lasse sich klar anhand der vorliegenden Daten ablesen.
„Laut der Treibhausgasinventur 2025 sind Österreichs Wälder von einer CO₂-Senke zu einer CO₂-Quelle geworden“ argumentiert die VÖZ weiter. „Während die Senkenleistung zwischen 2016 und 2018 noch im Schnitt 4,8 Millionen Tonnen CO₂ pro Jahr betrug, weist der Sektor mittlerweile zusätzliche Emissionen von 8,0 Millionen Tonnen CO₂ aus. Hauptursachen dafür sind hohe Nutzholzeinschläge sowie große Mengen an Schadholz.“
Österreich nutze seine Wälder damit über die Grenzen der Nachhaltigkeit hinaus. Gleichzeitig begünstige der steuerfinanzierte Waldfonds diese Entwicklung, indem er die intensive Holzentnahme fördere und die negativen Folgen der Übernutzung verharmlose. Die Folgen dieser Entwicklung würde weit über die nationale Klimabilanz hinaus und könne für Österreich auch erhebliche europarechtliche Konsequenzen haben.
Zum Hintergrund: Österreich hat sich im Rahmen der EU-LULUCF-Verordnung (Land Use, Land Use Change and Forestry) zu verbindlichen Klimazielen verpflichtet. Diese sehen vor, dass der heimische Landnutzungs- und Forstsektor jährlich mindestens 4,66 Millionen Tonnen CO₂ bindet. Eine Verfehlung dieser Ziele gilt derzeit unter Experten als wahrscheinlich. Dazu die VÖZ: „Die massive Abweichung von den EU-Vorgaben könnte ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Union nach sich ziehen. Darüber hinaus drohen Strafzahlungen in Milliardenhöhe für die Nicht-ETS-Bereiche.“