Ende September luden die Immobilienrechtsexperten Manuela Maurer-Kollenz und Christian-Maurice Frick zu einer ganz speziellen morgentlichen Informationsveranstaltung: einem Bauträger-Frühstück. Eingangs stellte Maurer-Kollenz die Grundlagen des Bauträgervertrages dar und zeigte anhand von Praxisbeispielen, dass das Bauträgervertragsgesetz (BTVG) auch beim Umbau bestehender Wohnungen zur Anwendung gelangen kann. „Erreichen die Kosten der Renovierung einer Wohnung in etwa die Hälfte der gesamten Neuherstellungskosten, so ist der Kaufvertrag über die renovierte Wohnung als Bauträgervertrag zu qualifizieren und die Regelungen des BTVG gelangen zur Anwendung“, erklärt Maurer-Kollenz den anwesenden Gästen. Im zweiten Teil fokussierten die beiden Immobilienrechtsexperten auf unzulässige Vertragsklauseln – insbesondere das vertragliche Änderungsrecht des Bauträgers und Preisanpassungsklauseln. Zum Abschluss präsentierte Frick die aktuelle Judikatur zum Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Am Ende der Veranstaltung, freute sich die Kanzei vor allem über das rege Kommen und den diskussionsreichen Morgen. Das Resümee fällt positiv aus: Die Vielzahl der erschienen Vertretern von Bauträgern, Projektenwicklern und Immobilienmaklern, zeigte großes Interesse an aktueller Judikatur und dem Erfahrungsaustausch aus der Praxis.

 

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