Die Begeisterung über die Regelung hielt sich in Grenzen: „Es ist geradezu grotesk, dass nur wenige Tage nach der Präsentation des Entbürokratisierungspakets der Bundesregierung nun mit einer Hitzeschutz-Verordnung ein neues Bürokratiemonster erschaffen wird.“ Robert Jägersberger, Bundesinnungsmeister Bau und Obmann des österreichischen Baumeisterverbandes, machte Anfang dieses Jahres aus seiner Verärgerung kein Geheimnis. „Unsere Arbeiter sind das wichtigste Kapital und alleine schon aus Eigeninteresse setzt die Bauwirtschaft alle praxisgerechten und sinnvollen Schutzmaßnahmen um. Das muss uns – bei allem Respekt – nicht erst die Frau Minister im Wege einer Verordnung erklären“, so Jägersberger weiter.
Monster im Einsatz
Das von ihm kritisierte „Bürokratiemonster“ wurde kurz vor dem Jahreswechsel von der Regierung beschlossen und ist mit 1. Jänner 2026 rechtlich in Kraft getreten. Nun, sobald die Thermometer sich in den kommenden Wochen über die 30-Grad-Grenze bewegen, wird sich zeigen, was es in der Praxis anrichtet
Aus Sicht der betroffenen Branchen vor allem eines: mehr Bürokratie. Sie hatten in ihren Stellungnahmen vor dem Beschluss darauf hingewiesen, dass die neue Regelung keine substanzielle Verbesserung für die Mitarbeiter*innen bringe, dafür aber umso mehr Dokumentationspflichten und zusätzliche Bürokratie für die bauausführende Wirtschaft. „Die mahnenden Stimmen der Praktiker, die den Hitzeschutz auf Baustellen im Interesse der Belegschaft sicherstellen, wurden von den Autoren der Verordnung zum allergrößten Teil ignoriert“, so der Baumeisterverband.
Viel Aufwand
Die Verordnung beinhaltet in erster Linie formale Vorgaben wie Evaluierungspflichten, die vor allem für kleine und mittlere Unternehmen mit viel bürokratischem Aufwand verbunden sind. Sie lasse wesentliche Definitionen offen und eröffne dem vollziehenden Arbeitsinspektorat einen weiten Interpretationsspielraum bei ihren Kontrollen, bemängelt der Baumeisterverband. Und weiter: „Rechtsunsicherheit ist damit vorprogrammiert, weshalb es gerade in diesem Bereich notwendig sein wird, das viel zitierte Motto ‚Beraten, statt Strafen‘ in der Vollzugspraxis umzusetzen.“
Die Vertreter des Baugewerbes belassen es aber nicht bei der Kritik. Die Geschäftsstelle Bau der WKO Hitzeschutz-Verordnung zur Verfügung. Diese unterstützen Betriebe dabei, die gesetzlich geforderte Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, geeignete Maßnahmen festzulegen und sie zu dokumentieren. Die Dokumente sollen die Umsetzung, Nachweisbarkeit und Wirksamkeit von Hitzeschutzmaßnahmen erleichtern.
Evaluieren geht vor studieren
Die Hitzeschutz-Verordnung verpflichtet Betriebe, die Mitarbeiter im Freien beschäftigen, vorab eine Gefahrenbeurteilung (Evaluierung) durchzuführen und entsprechende Schutzmaßnahmen festzulegen. Die zu treffenden Maßnahmen richten sich an den vier Hitzewarnstufen der staatlichen Geosphere Austria. Sie reichen von Stufe 1 für „keine aktive Warnung“, die bei unter 30 Grad Celsius gilt, über Stufe 2 und 3 für „Vorsicht“ und „Achtung“, die ab 30 beziehungsweise 35 Grad gilt bis zu Stufe 4 „Gefahr“ ab 40 Grad. Erste aktive Maßnahmen sind ab Stufe 2, also ab 30 Grad gefordert: Dazu zählt Schatten nutzen, Trinkpausen sicherstellen oder Arbeiten, wenn möglich, in kühlere Zeiten legen (zu den Details der vier Stufen: siehe Infobox).
Die zu treffenden Maßnahmen richten sich an den vier Hitzewarnstufen der staatlichen Geosphere Austria. Sie reichen von Stufe 1 für „keine aktive Warnung“, die bei unter 30 Grad Celsius gilt, über Stufe 2 und 3 für „Vorsicht“ und „Achtung“, die ab 30 beziehungsweise 35 Grad gilt bis zu Stufe 4 „Gefahr“ ab 40 Grad. Erste aktive Maßnahmen sind ab Stufe 2, also ab 30 Grad gefordert: Dazu zählt Schatten nutzen, Trinkpausen sicherstellen oder Arbeiten, wenn möglich, in kühlere Zeiten legen (zu den Details der vier Stufen: siehe Infobox unten).
Schutz vor Hitze
Die Geschäftsstelle Bau listet in ihrer Musterevaluierung eine Reihe von möglichen Maßnahmen zum Schutz gegen die Hitze auf. Sie unterscheidet dabei zwischen Substitutions-Maßnahmen, technischen Maßnahmen, organisatorischen Maßnahmen und persönlichen Schutzmaßnahmen.
Unter „Substitutions-Maßnahmen“ werden unter anderem die Vorfertigung von Bauteilen in kühlen Innenräumen verstanden – etwa die Herstellung von Bewehrungskörben, Schalungselementen oder Spenglerblechen. Die „technischen Maßnahmen“ kommen im Freien zum Einsatz. Zu ihnen zählt das Beschatten von Arbeits- und Pausenplätzen mit Sonnenschirmen, Pavillons oder Sonnensegeln. Für Fahrzeuge mit Fahrerkabine sollten klimatisierte Ausführungen genutzt werden. Technische Hilfsmittel wie Hebehilfen oder Hebezeuge können verwendet und Brauseeinrichtungen für die Mitarbeiter*innen können eingerichtet werden.
Clevere Organisation
Bei den „organisatorischen Maßnahmen“ geht es – Name deutet es an – darum, durch clevere Organisation, die Auswirkungen der Hitze zu mildern. In diese Kategorie fällt die Verlagerung von schweren Arbeiten in die kühleren Morgenstunden und von Innenarbeiten in die Mittagszeit. In Absprache mit der Führungskraft können flexible Pausen in kühlen, schattigen Bereichen vereinbart werden oder die Tätigkeiten können regelmäßig gewechselt werden (Rotationsprinzip), um zu vermeiden, dass Mitarbeiter*innen dauerhaft der Hitze ausgesetzt sind.
Die persönlichen Schutzmaßnahmen betreffen schließlich die Mitarbeitenden direkt. Dazu zählt, dass sie ausreichend Trinkwasser zur Verfügung gestellt bekommen und dieses auch konsumieren, sie atmungsaktive Arbeitskleidung mit UV-Schutz tragen oder regelmäßig Sonnencreme verwenden.
Betriebe entscheiden
Für welche Maßnahmen die Betriebe sich entscheiden, liegt letztlich bei ihnen. „Die tatsächlich gewählten Maßnahmen richten sich nach der Art der Tätigkeit, Situation vor Ort sowie Möglichkeit der Mittel“, so die Geschäftsstelle Bau. Wichtig ist allerdings, dass die Maßnahmen erfasst und in der Evaluierung dokumentiert werden.
Die Musterevaluierung der Geschäftsstelle Bau finden Sie unter: www.bau.or.at/arbeitssicherheit
Die Hitzewarnstufen der Geosphere Austria und mögliche Maßnahmen:
Stufe 1 – keine aktive Warnung (grün):
- Gefühlte Temperatur: < 30 Grad Celsius
- Maßnahmen: Mitarbeiter*innen frühzeitig informieren und Verhalten bei Hitze thematisieren.
Stufe 2 – Vorsicht! (gelb):
- Gefühlte Temperatur: ab 30 Grad Celsius
- Maßnahmen: Schatten nutzen, Trinkpausen sicherstellen, Arbeiten wenn möglich in kühlere Zeiten legen.
Stufe 3 – Achtung! (orange):
- Gefühlte Temperatur ab 35 Grad Celsius.
- Maßnahmen: Arbeitsrhythmus anpassen, Pausen im Schatten und auf besonders gefährdete Personen achten.
Stufe 4 – Gefahr! (rot):
- Gefühlte Temperatur ab 40 Grad Celsius.
- Maßnahmen: Nur mehr an beschatteten Plätzen arbeiten und schwere Tätigkeiten vermeiden.