Das europäische Parlament verabschiedete mit der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 die sogenannte Bauproduktenverordnung, die den freien Warenverkehr innerhalb der Union fördern soll. Vor allem aber sollen damit hinkünftig alle Gebäude einem geregelten Sicherheitsniveau entsprechen. Ein Resultat ist das CE-Kennzeichen auf Bauprodukten. Für die dementsprechende Bewertung der wesentlichen Leistungsmerkmale eines Bauprodukts bietet die Europäische Technische Bewertung (ETA) ein europaweit einheitliches, unabhängiges Verfahren an. Die durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) vergebene Zulassung ist darin klar geregelt und damit EU-weit und darüber hinaus in allen EOTA Mitgliedsstaaten gültig und anerkannt. 

Die ETA-17/0261 und ETA-17/0262 gelten für den Schöck Isokorb seit dem 14. Mai 2018 mit unbefristeter Gültigkeit und gewährleisten eine Nutzungsdauer von mindestens 50 Jahren. Da das ETA-Verfahren an ein „System zur Bewertung und Überwachung der Leistungsbeständigkeit“ des geprüften Bauprodukts gekoppelt ist, können sich alle am Bau Beteiligten auf Produktionskontrollen durch den Hersteller verlassen. Je nach Sicherheitsrelevanz des Produkts werden zusätzlich unabhängige Stellen einbezogen. Im Falle des Schöck Isokorbs bedeutete dies die höchste Einstufung 1+ mit Fremdüberwachung aller Produktionsstätten und eingesetzten Materialien durch die notifizierte Fremdüberwachungsstelle Universität Karlsruhe (TH), 76128 Karlsruhe. 

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