Noch vor der steirischen Landtagswahl am 24. November werden die Novellen zum Raumordnungs- bzw. zum Baugesetz unter Dach und Fach sein: Konkret sollen die Anpassungen vor allem Bauverfahren erleichtern, der Instanzenzug wird verkürzt. Auch die Errichtung von Photovoltaikanlagen bis zu 50 kW wird erleichtert, bei der Versiegelung von Parkplätzen gibt es eine 50-Prozent-Grenze.

Barrierefrei adaptierbar

Die Novelle sieht auch einen 100 Prozent anpassbaren Wohnbau vor – bisher waren es 25 Prozent. „Die Praxis hat gezeigt, dass die bisherige Grenze völlig ausreichend war“, kritisiert Gerald Gollenz, Obmann der Immobilienwirtschaft. Gollenz geht davon aus, dass durch die barrierefreie Gestaltung von ganzen Bauwerken die Kosten deutlich steigen werden: „Die Türbreiten und zusätzliche Nutzflächen müssen geschaffen werden. Wohnen wird dadurch spürbar teurer werden.“ Widersprüchlich findet er die Tatsache, dass trotz der Anpassbarkeit im Wohnbau Aufzugsanlagen erst ab dem dritten Geschoss verpflichtend sind. „Das ist nicht schlüssig.“ Zudem würden Rollstuhlfahrer den Lift im Brandfall nicht benützen können.

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