Konjunkturpaket

Maßnahmen verfehlen Kern des Problems

Konjunktur
22.11.2023

Die Bundesregierung hat sich im Rahmen der Budgetverhandlungen auf ein Konjunkturpaket geeinigt. Aus Sicht der Bundesinnung Bau greifen die angekündigten Maßnahmen allerdings zu kurz. Ursächlich für die Auftragsrückgänge am Bau sind nämlich andere Marktsegmente.

Die am 17. Oktober präsentierten Konjunkturmaßnahmen sollen laut Aussage der Bundesregierung „nachhaltige Investitionen in den Wirtschaftsstandort stärken“ und „allen voran ökologische Bau- und Sanierungsmaßnahmen fördern“. Weiters sollen öffentliche Bauprojekte vorgezogen werden. Insgesamt werden drei Milliarden Euro in erneuerbare Energien und Sanierungsmaßnahmen sowie weitere drei Milliarden Euro als Energiekostenzuschuss für die Wirtschaft bereitgestellt (Details zum Konjunkturpaket und den baurelevanten Maßnahmen siehe Übersicht rechts).

Maßnahmen greifen zu kurz

Grundsätzlich sind die Maßnahmen im Bereich der technischen Gebäudesanierung – Heizung, Photovoltaik – sowie das Vorziehen von öffentlichen Bauprojekten zu begrüßen. Allerdings treffen diese Maßnahmen nicht den Kern des Problems, nämlich jene Marktsegmente, welche für den aktuellen Einbruch bei den Auftragseingängen am Bau verantwortlich sind. Zentrales Problem ist nämlich die ausbleibende Baunachfrage im Bereich des großvolumigen Wohnbaus, des privaten Neubaus und der baulichen Sanierung – vor allem im thermischen Bereich.
Um die Nachfrage in diesen Marktsegmenten zu stabilisieren, bräuchte es zielgerichtete Maßnahmen, welche direkt die Investitionsbereitschaft der Bauherren und Hausbauer stimulieren. Dazu gehören insbesondere:

  • eine massive Aufstockung der bestehenden Wohnbauförderung durch zusätzliche Bundesmittel, um den bereits entstandenen Rückstau bei der Sanierung und Errichtung von geförderten Miet- oder Eigentumswohnungen in absehbarer Zeit abarbeiten zu können (Volumen: ca. € 600 bis 700 Mio. für die nächsten 2 Jahre).
  • eine Ausweitung der von der Bundesregierung in Aussicht gestellten Mehrwertsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen auf alle Bauinvestitionen von privaten Bauwerbern zur Schaffung oder Sanierung von selbst genutztem Wohnraum sowie beim Kauf von neu geschaffenem Wohnraum zur Eigennutzung (Volumen: bis zu € 100.000,- pro Projekt).
  • die Einführung einer degressiven Afa von 6 % für Gebäude bzw. alternativ die Anhebung der linearen Afa-Sätze auf 3 % bzw. 2,5 %.
  • die Abschaffung der in der KIM-Verordnung festgelegten Schuldendienstquote von derzeit maximal 40 % des Haushaltsnettoeinkommens oder als Alternative die Einführung eines zinsgestützten, bundesseitigen Eigenmittelersatzdarlehens für Wohnbauinvestitionen im Ausmaß von bis zu € 100.000,-.

Nur mit treffsicheren Maßnahmen im Wohnungsbau können die Mitarbeiter in Beschäftigung gehalten und der jungen Generation leistbare Wohnungen zur Verfügung gestellt werden.

Baurelevante Maßnahmen (Auszug aus dem Konjunkturpaket)

1.) Erneuerbare Wärme Paket (EWP) 

  • Erhöhung der Mittel für den Sanierungsbonus um 200 Millionen Euro
  • Erhöhung der Mittel für den Klima- und Energiefonds in der Höhe von 32 Millionen Euro

2.) Investitionen in erneuerbare Energie

  • Aussetzung der Umsatzsteuer auf Photovoltaikanlagen für zwei Jahre (Volumen: 650 Millionen Euro)

3.) Öffentliche Investitionen des Bundes werden vorgezogen

  • Vorziehen und Priorisieren von öffentlichen Bauprojekten im Ausmaß von mehr als 640 Millionen Euro im Jahr 2024. Aus Bundesbudget zusätzlich 321 Millionen Euro 2024; Ausgegliederte Einheiten (BIG, ÖBB, ASFINAG) + 321 Millionen Euro zusätzlich 2024
  • Investitionen und Standortförderungen in Zukunftsbereiche: Förderung von Investitionen in Produktionen zum Ausbau und zur Steigerung der nationalen Fähigkeiten und Kapazitäten und folglich der Versorgungssicherheit
  • 42 Millionen Euro für die FTI-Förderung für die Bauwirtschaft; Erhöhung der Mittel für die Transformation der Industrie um 250 Millionen Euro
  • Für die Umsetzung der Investitionsprämie stehen 2024 680 Millionen Euro zur Verfügung, für Projekte, die in diesem Jahr abgeschlossen werden

4.) Energiehilfen für Unternehmen

  • Kleinst- und Kleinunternehmen erhalten eine Pauschalförderung von bis zu 2.475 Euro
  • Energiekostenzuschuss II richtet sich an Unternehmen aller Größenstufen

Die Bundesinnung Bau informiert

Hier finden Sie weitere Artikel der Bundesinnung Bau.

Branchen
Bau