Befähigungsprüfung

Neue Prüfungsordnung

Berufsausbildung
11.10.2023

Die neue, NQR-konforme Baumeister-Befähigungs­prüfungsordnung (BMBPO) tritt mit 11. August 2024 in Kraft.
Baustellenbesprechung von Oben
Besprechung auf einer Baustelle

Aufgrund einer Änderung der Gewerbeordnung gelten seit 2018 geänderte Vorschriften für Meister- und Befähigungsprüfungen im Hinblick auf Struktur und Qualifikationserfordernisse. Sie müssen hinsichtlich des Inhalts und Umfangs so gestaltet sein, dass eine Anerkennung nachgewiesener Lernergebnisse – welche auf Deskriptoren des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) Bezug nehmen – vorgenommen werden kann. Diese Vorgaben machten eine Neufassung der BMBPO unumgänglich. 
Mit August 2023 hat das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) die neue BMBPO kundgemacht. Aufgrund der in der Prüfungsordnung festgelegten Legisvakanz von zwölf Monaten tritt die BMBPO am 11. 8. 2024 in Kraft.
Der in der Grafik 1 ersichtliche Aufbau der neuen BMBPO erfüllt die hohen Ansprüche des NQR hinsichtlich der Berücksichtigung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen.

Der Aufbau der neuen Bau­meister-Befähigungsprüfung

Die Prüfung besteht aus drei Modulen:

  • Modul 1 – Bautechnologie, Regeln der Technik und der Berufsausübung: wird schriftlich abgehalten und bildet die Nahtstelle zu den theoretischen und formalen Vorqualifikationen, die in den Anrechnungsbestimmungen ihren Niederschlag finden (Näheres unter Punkt Antritt zur Prüfung – Anrechnung von Vorqualifikationen; s. nächste Seite).
  • Modul 2 – Komplexe Projekte und Bauten im Hoch- und Tiefbau: wird schriftlich abgehalten und nimmt den universellen Anspruch des Baumeisterberufes in der Bauprojektarbeit auf.
  • Modul 3 – Komplexe berufliche ­Auf­gaben/Aufträge: wird mündlich abgehalten und konzentriert sich auf die komplexen beruflichen Aufgaben und die Lösungskompetenz des Baumeisters.

Die Module sind im Unterschied zur aktuellen BMBPO in die Qualifikations­bereiche A bis D gegliedert, die den Berechtigungsumfang des § 99 GewO 1994 abbilden (s. Grafik 1). Zu jedem dieser drei Module sind für die einzelnen Gegenstände detaillierte Vorgaben festgelegt, welche Kompetenzen (Lernergebnisse) bei der Prüfung nachzuweisen sind. In der Tabelle ist dies beispielhaft für das Modul 1 ausgeführt. Die Kompetenzen aller Module sind in der BMBPO explizit angeführt und können auf der Homepage der Geschäftsstelle Bau nachgelesen werden. 

Grafik 1: Gliederung der neuen Baumeister-Befähigungsprüfungsordnung (ab 11.8.2024)

Grafik 1

Antritt zur Prüfung – Anrechnung von Vorqualifikationen

Einzige formale Bedingung für den Antritt zur Befähigungsprüfung ist die Vollendung des 18. Lebensjahres. Wie bisher muss das Modul 1 als erstes Modul abgelegt werden. Ein Antritt zu den Modulen 2 oder 3 ist daher nur möglich, wenn der Kandidat entweder das Modul 1 bereits abgelegt hat oder er dieses aufgrund der Anrechnungsbestimmungen nicht ablegen muss.
Die Anrechnungsmöglichkeiten sind aufgrund der Umstrukturierung der Module (Qualifikationsbereiche) auf Modul 1 konzentriert, da dort im Wesentlichen alle allgemeinen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die auch in anderen Ausbildungsformen vermittelt werden, zusammengeführt wurden. Die Prüfung in den anderen Modulen basiert auf komplexen, baumeisterspezifischen Aufgabenstellungen aus der Praxis, weshalb keine Anrechnungsmöglichkeiten für die Module 2 und 3 möglich sind.

Grafik 2: Gegenstände der neuen Baumeister-Befähigungsprüfung (ab 11.8.2024)

Grafik 2

Übergangsbestimmungen

Die neue Prüfungsordnung gilt für alle neuen Prüfungsantritte ab 11. 8. 2024. Personen, die vor dem Inkrafttreten der neuen BMBPO ihre Prüfung begonnen haben, können bis 11. 8. 2026 wahlweise gemäß den Bestimmungen der bis dahin geltenden Prüfungsordnung ihre Prüfung beenden bzw. wiederholen oder auf die neue Prüfungsordnung umsteigen. Als begonnen gilt die Prüfung, wenn ein Kandidat zumindest zu einem Modul angetreten ist.
Bei einem Umstieg auf die neue BMBPO sind bereits absolvierte, vergleichbare Gegenstände der nicht mehr in Kraft stehenden BMBPO auf die neue BMBPO durch die Meisterprüfungsstelle anzurechnen.

Tabelle: Lernergebnisse Modul 1

Tabelle

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