Ob in dieser endgültigen Beschlussfassung dann jedoch auch die Themen Biogas bzw. „Grünes Öl“ als Alternative vorkommen werden, ist noch nicht klar. Denn aufgrund der Tatsache, dass mit diesem Gesetz auch die Verfassung geändert wird, ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Und es gibt viele Stimmen, die diese beiden Themen unbedingt berücksichtigt wissen wollen.

Konkret sollen ab nächstem Jahr keine fossil betriebenen Heizungen im Neubau installiert werden dürfen. Ausnahmen soll es lediglich für bereits bewilligte Bauprojekte geben. Auch defekte Ölheizungen dürfen laut diesem Entwurf ab 2023 nur noch durch klimafreundliche Heizsysteme ersetzt werden.

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Ab 2025 sollen dann auch bestehende Kohle- und Ölheizungen schrittweise stillgelegt werden. Begonnen werden soll mit jenen, die älter als 43 Jahre sind. Ab 2035 dürfte dieser Prozess abgeschlossen sein und es in Privathaushalten keine Kohle- und Ölheizungen mehr geben. Bei Gasheizungen soll die Ausstiegsfrist laut dem Gesetzesentwurf fünf Jahre länger dauern. Die dafür erforderlichen Mittel kommen unter anderem aus dem eigens dafür errichteten Zwei-Milliarden-Euro-Fördertopf.