Steuertipp

Verlustrücktrag sofort!

Steuertipps
12.01.2021

Steuertipps mit Rat & Tat. Im von der Regierung geschnürten Konjunkturstärkungspaket wurde auch der Verlustrücktrag angekündigt.

Das Tolle daran ist, dass man damit ­quasi sofort Steuern sparen kann. Man muss nicht warten, bis 2020 vorbei ist und die Steuererklärungen erstellt sind. Voraussichtliche Verluste 2020 können bereits im Rahmen der Veranlagung 2019 berücksichtigt werden.
Voraussetzung dazu ist eine sorgfältige Schätzung des Verlustes.
Können betriebliche Verluste 2020 nicht abgeschätzt oder glaubhaft gemacht werden, kann ohne Nachweis ein vorzeitiger Verlustrücktrag bis 30 Prozent des Gewinnes 2019 beantragt werden.

Profitieren Sie von der Covid-19-Investitionsprämie!

Wie kann man in diesen Zeiten an Investitionen denken? Das wird einigen beim Lesen dieser Überschrift durch den Kopf gehen. Manchen Branchen geht es aber glücklicherweise recht gut, und manche Unternehmer glauben an die Zukunft. 
Einen gehörigen Anreiz stellt dabei diese Investitionsprämie dar, die allerdings zeitlich begrenzt ist. Erste Maßnahmen, wie Bestellungen, Kaufverträge, Beginn von Leistungen, Anzahlungen müssen bis 28. Februar 2021 gesetzt werden! Die Inbetriebnahme und Bezahlung hat dann bis 28. Februar 2022 Zeit.

Welche Investitionen werden gefördert?

Der Schwerpunkt liegt hier eindeutig bei Ökologisierung und Digitalisierung. Es werden also jene enttäuscht, die sich auf eine Prämie für einen herkömmlichen Pkw oder Lkw gefreut haben. Für Elektro- und Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge mit Anschaffungskosten bis maximal 70.000,– Euro steht die Investitionsprämie aber zu.
7 Prozent der Anschaffungskosten beträgt die Prämie für „herkömmliche“ Investitionen also zum Beispiel für eine Erneuerung des Maschinenparks, für Einrichtung und für Erweiterungsinvestitionen.
14 Prozent der Anschaffungskosten beträgt die Prämie für
Investitionsmaßnahmen der Ökologisierung. Darunter fallen Wärmepumpen, Anschluss an Fernwärme, Thermische Gebäudesanierung, Photovoltaikanlagen uvm.
Digitalisierungsinvestitionen: Digitale Infrastruktur, Industrie 4.0, E-Com­merce, Homeoffice-Möglichkeiten, digitale Verwaltung sowohl was Hard- als auch Software betrifft uvm.
Investitionen in Gesundheit und Life Sciences: Anlagen für pharmazeutische Produkte, Investitionen zur Herstellung von Schutzmasken, Schutzkleidung, Desinfektionsmittel, Beatmungsgeräte.
Wir raten Ihnen, vor geplanten Investitionen mit Ihrem Steuerberater oder mit uns in Kontakt zu treten.

Erfreuliche Verschiebung

Da die herrschende Ausnahmesituation die volle Konzentration der Unternehmer benötigt, hat sich der Gesetzgeber entschlossen, die Angleichung der Kündigungsfristen der Arbeiter an jene der Angestellten von 01.01.2021 auf 01.07.2021 zu verschieben.

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